Wenn Ihr Kind wegen Krankheit die Schule nicht besuchen kann, besteht die Möglichkeit, dass es zu Hause unterrichtet wird.
Wer hat Anspruch auf Hausunterricht?
- Schüler*innen, die wegen Krankheit voraussichtlich länger als sechs Wochen die Schule nicht besuchen können.
- Schüler*innen, die wegen einer lange andauernden Erkrankung langfristig und regelmäßig an mindestens einem Tag in der Woche nicht am Unterricht teilnehmen können.
- Schülerinnen in der Zeit vor und nach der Entbindung
Wie wird der Hausunterricht beantragt?
Bitte beantragen Sie den Hausunterricht bei der bisher besuchten Schule und legen dem Antrag ein ärztliches Gutachten bei. Es ist auch möglich, dass der Antrag von der Schule gestellt wird.
Das Schulamt für die Stadt Köln entscheidet über den Antrag und ordnet den Hausunterricht an. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der Schule und beim Schulamt unter 0221 / 221-29036.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Schulamt für die Stadt Köln (Untere staatliche Schulaufsichtsbehörde)
Peter-Huppertz-Straße 7
51063 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-29266 oder -29277 (Zentrale Rufnummern des Schulamtes)
- Telefax
- 0221 / 221-29253
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Schulamt für die Stadt Köln (Untere staatliche Schulaufsichtsbehörde)
- Öffnungszeiten
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Wir bitten grundsätzlich um eine Terminvereinbarung.
Geschäftsstelle:
Montag, Dienstag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Mittwoch, 8 bis 12 Uhr
Freitag, 9 bis 12 Uhr
Schulaufsicht:
Donnerstag, 14 bis 16 Uhr