Wenn Ihr Kind zwischen dem 1. Oktober 2018 und 30. September 2019 geboren ist, dann wird es zum Schuljahr 2025/2026 schulpflichtig.
Benötigte Dokumente
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Die Geburtsurkunde Ihres Kindes oder das Familienstammbuch
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Ihren Personalausweis
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Die Elternbenachrichtigung mit dem ausgefüllten Anmeldebogen
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Ein Nachweis über die Masernschutzimpfung
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Die Taufurkunde bei Anmeldung an einer konfessionellen Schule
Die Schritte vor der Einschulung
Wird Ihr Kind bald 6 Jahre alt und somit schulpflichtig? In diesem kurzen Erklärfilm zeigen wir Ihnen die Schritte vor der Einschulung und wie Sie Ihr Kind anmelden.
Wann kann ich mein Kind für das Schuljahr 2025/2026 anmelden?
Der Anmeldezeitraum an den städtischen Grundschulen hat zum 15. November 2024 geendet.
Sollten Sie Ihr Kind bisher an keiner Schule angemeldet haben, beraten wir Sie gerne bei Ihrem weiteren Vorgehen und informieren Sie über freie Kapazitäten an den städtischen Grundschulen. Dies gilt ebenso für Eltern, die nach Köln gezogen oder innerhalb von Köln umgezogen sind. Hierzu können Sie uns telefonisch unter 0221 / 221-30199 erreichen oder eine E-Mail senden.
Die Schulen nehmen die Anmeldungen weiterhin entgegen. Allerdings kann es sein, dass es keine freien Kapazitäten mehr an Ihrer Wunschschule gibt. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich vorab telefonisch beraten zu lassen.
Informationen und Fragen zum Anmeldeverfahren
Jede Grundschule hat eine festgelegte Anzahl von Plätzen. Die Schule muss vorrangig die Kinder aufnehmen, für die sie die nächstgelegene Schule ist. Manchmal reichen die Plätze aber nicht aus, weil besonders viele Eltern sich diese Schule wünschen. Dann müssen weitere Kriterien angewandt werden, zum Beispiel Geschwisterkind oder Schulwegnähe, um eine Auswahl vorzunehmen. Daher können nicht immer alle Erstwünsche erfüllt werden. In einem solchen Fall wird die Schule Ihre Anmeldung an die von Ihnen genannte Zweitwunsch-Schule weitergeben.
In wenigen Fällen kann es leider dazu kommen, dass auch der Zweitwunsch nicht berücksichtigt werden kann. Sollte dies der Fall sein, werden wir Ihnen einen Vorschlag machen, an welcher Schule in der Nähe Ihres Wohnortes noch Plätze zur Verfügung stehen.
Wenn Sie Fragen zum Anmeldeverfahren haben, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an uns.
Das gilt natürlich auch für alle Eltern und Erziehungsberechtigten von Kann-Kindern.
Hotline: 0221 / 221-30199
Schulärztliche Untersuchung
Den Termin der schulärztlichen Untersuchung erhalten Sie bei der Anmeldung in der Schule.
Gemeinsames Lernen
Die Anmeldung für Kinder im Gemeinsamen Lernen erfolgt genauso wie für andere Kinder. Vor der Aufnahme müssen wir aber in bestimmten Fällen noch zustimmen, wenn besondere Ausstattungsbedarfe bestehen oder ein Transport erforderlich ist.
Bei Fragen zum Gemeinsamen Lernen können Sie sich an die Fachberatung des Schulamtes für die Stadt Köln wenden, Telefon 0221 / 221-29168.
Eine Übersicht der Schulen mit Gemeinsamen Lernen finden Sie in dieser Kartenansicht:
Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf
Wenn Sie als Eltern oder Erziehungsberechtigte sicher sind, dass Ihr Kind aufgrund einer Behinderung im Bereich Sehen, Hören und Kommunikation, Geistige Entwicklung oder Körperliche und motorische Entwickung sonderpädagogisch gefördert werden sollte, dann können Sie Ihr Kind direkt an einer Förderschule anmelden. Je nach Art der Behinderung wird die nächstgelegene Schule ausgewählt.
Wenn Sie jedoch nicht sicher sind, ob Ihr Kind einen solchen Unterstützungsbedarf hat, melden Sie Ihr Kind an einer Grundschule an. Wir klären dann bei der schulärztlichen Untersuchung, ob Ihr Kind sonderpädagogisch gefördert werden sollte.
Wie begleite ich mein Kind im Übergang in die Schule?
Der Übergang von der Kita in die Grundschule ist für Eltern und Kinder ein großer Schritt. Was können wir zusammen tun, dass er gut gelingt?