Auch alle Kinder und Jugendliche mit einer ausländischen Nationalität unterliegen der deutschen Schulpflicht. Wenn Ihr Kind keine ausreichenden Deutschkenntnisse hat, um eine Regelklasse zu besuchen, besucht es eine Vorbereitungsklasse.
Beratung und Schulzuweisung
- Bei Fragen zur Beratung wenden Sie sich bitte an Diversity/Kommunales Integrationszentrum, Telefonnummer 0221 / 221-29292.
- Die Schulzuweisung nimmt das Schulamt für die Stadt Köln vor. Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 0221/ 221-29266 oder -29277.
Besuch einer Vorbereitungsklasse
Kinder und Jugendliche, die noch nicht über die notwendigen Deutschkenntnisse verfügen, um dem Unterricht zu folgen, werden Vorbereitungsklassen zugewiesen. Dort erhalten sie eine besonders intensive Deutschförderung.
Die Vorbereitungsklassen sind jahrgangs- und schulformunabhängig ausgerichtet. Das gilt für die Primarstufe sowie für die Sekundarstufe I. Damit ist ein flexibler Einstieg möglich.
Sobald ein Wechsel in die Regelklasse möglich ist, wird die Schule dies veranlassen.
Wie läuft das Verfahren ab?
Falls Sie ein schulpflichtiges Kind haben und Sie in Köln gemeldet sind, erhalten Sie von uns ein Schreiben. In diesem Schreiben stehen alle Informationen und Kontaktdaten, um mit dem Kommunalen Integrationszentrum einen Beratungstermin vereinbaren zu können.
Nach dieser Beratung wird Ihr Kind vom Gesundheitsamt schulärztlich untersucht. Bei der Terminvereinbarung mit dem Gesundheitsamt unterstützt Sie das Kommunale Integrationszentrum.
Gleichzeitig erhält das Schulamt für die Stadt Köln durch das Kommunale Integrationszentrum die notwendigen Angaben für die Zuweisung und sucht einen geeigneten Platz für Ihr Kind. In der Regel erhalten Sie nach etwa zwei Wochen das Zuweisungsschreiben.
Welche Unterlagen werden zum Beratungstermin benötigt ?
Bitte bringen Sie diese Unterlagen mit, falls sie vorhanden sind:
- einen Nachweis über Ihre Kölner Adresse
- Ihre Ausweispapiere
- Ausweispapiere des Kindes oder der Kinder
- die Zeugnisse aus dem Herkunftsland
Fachberatung Integration durch Bildung Sekundarstufe I
Wir unterstützen Schulen auf dem Weg zur Integration von neu zugewanderten Schüler*innen
Damit die Integration und Sprachförderung von neu zugewanderten Schüler*innen gelingen kann, unterstützt das Schulamt für die Stadt die Schulen der Sekundarstufe I in Form von Beratung zu den folgenden Themen:
- Rechtliche Grundlagen der schulischen Integration
- Erstförderung
- Übergang von der Erst- in die Anschlussförderung
- Anschlussförderung
- Projektanträge für Integrationsstellen im Handlungsfeld C
- Anschlussperspektiven
Neu zugewandert im Sinne des Erlasses sind Schüler*innen,
- die erstmals eine deutsche Schule besuchen und noch nicht über die notwendigen Deutschkenntnisse verfügen, um dem Unterricht zu folgen oder
die bei einem Wechsel der Schulstufe von der Primarstufe zur Sekundarstufe I oder von der Sekundarstufe I zur Sekundarstufe II oder der Schule aufgrund ihrer kurzen Verweildauer in der abgebenden Schule die notwendigen Deutschkenntnisse noch nicht ausreichend haben erwerben können.
Bei Fragen beraten wir Sie gerne per E-Mail: