Unter bestimmten Voraussetzungen können wir die Kosten für das Deutschlandticket Schule für Schüler*innen der weiterführenden städtischen Schulen anteilig zurückerstatten. 

Benötigte Dokumente

  • Antragsformular Deutschlandticket Schule

    Das Antragsformular erhalten Sie im Schulsekretariat, bei den Kundencentern der Kölner Verkehrsbetriebe oder online auf der Seite der Kölner Verkehrsbetriebe. Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag geben Sie bitte in der Schule ab. Dort wird der Schulbesuch bestätigt und der Antrag an die Kölner Verkehrs-Betriebe weitergeleitet.

  • Antragsformular auf anteilige Kostenrückerstattung

    Das Antragsformular zur anteiligen Kostenrückerstattung für das Deutschlandticket Schule finden Sie im Bereich "Downloads und Infos". Sie können das Antragsformular herunterladen und am Bildschirm ausfüllen. Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular bitte an das für die Schule Ihres Kindes zuständige Bürgeramt. Die richtige Adresse wird automatisch im Antragsformular ausgefüllt. Alternativ können Sie es im Sekretariat der besuchten Schule abgeben.

Informationen zum Deutschlandticket Schule

Für Schüler*innen der weiterführenden städtischen Schulen – Sekundarstufe I, II und der Berufskollegs – besteht die Möglichkeit, ein Deutschlandticket Schule zur preisgünstigen Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg zu erwerben. Das Deutschlandticket Schule ist an allen Tagen im Jahr rund um die Uhr gültig.

Sie können das Deutschlandticket Schule als Abonnement bei der Kölner Verkehrs-Betriebe AG erwerben. Sie können es auch noch im laufenden Schuljahr beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie im Schulsekretariat, in den Kundencentern oder online auf der Internetseite der Kölner Verkehrs-Betriebe. Den unterschriebenen Antrag geben Sie bitte in dem Schulsekretariat ab. Dieses bestätigt den Schulbesuch Ihres Kindes und leitet den Antrag an die Kölner Verkehrs-Betriebe weiter. Die Kölner Verkehrs-Betriebe prüft Ihren Antrag und schickt Ihnen das Deutschlandticket Schule per Post zu.

Weitere Informationen zum Deutschlandticket Schule, der Antragstellung und den Kosten finden Sie im Bereich "Downloads und Infos". Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zu der Kostenübernahme, falls Sie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII beziehen oder Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs-und Teilhabepaket haben.

Informationen zur anteiligen Rückerstattung

Kosten für das Deutschlandticket Schule können wir in bestimmten Fällen anteilig an Sie erstatten. Da das Deutschlandticket Schule nicht nur für den Schulbesuch, sondern auch privat genutzt werden kann, erheben wir für Freifahrtberechtigte einen Eigenanteil. Deshalb erstatten wir Ihnen die Kosten abzüglich des Eigenanteils zurück.

Schüler*innen steht dann eine Freifahrt zu, wenn

  • der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und nächstgelegener Schule mehr als 3,5 Kilometer beträgt. Das gilt für Schüler*innen der Klassen 5 bis 10 der Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen und Förderschulen mit den Förderschwerpunkten "emotionale und soziale Entwicklung" sowie "Lernen"
  • oder der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und nächstgelegener Schule mehr als 5 Kilometer beträgt. Das gilt für Schüler*innen der Klassen 11 bis 13 der Gymnasien und der Gesamtschulen und zum Teil der Berufskollegs mit Ausnahme der oben aufgeführten Bildungsgänge, die von der Beantragung ausgeschlossen sind
  • oder im Sinne der Schülerfahrkostenverordnung dieser Weg besonders gefährlich ist und kein zumutbarer Ersatzweg zur Schule zur Verfügung steht, sodass eine Ausnahmeregelung erforderlich wird.

Informationen zu den Voraussetzungen für die anteilige Rückerstattung der Kosten finden Sie im Bereich "Downloads und Infos".

Das Antragsformular zur anteiligen Kostenrückerstattung finden Sie im Bereich "Downloads und Infos". Sie können das Antragsformular herunterladen und an Ihrem Bildschirm ausfüllen. Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular bitte an das für die Schule Ihres Kindes zuständige Bürgeramt.

Schülerspezialverkehr

Neben der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs setzen wir, die Stadt Köln, an einzelnen Schulen auch Schulbusse sowie weitere Verkehrsmittel ein.  Die Beförderung erfolgt hier nur nach Einzelfallprüfung. Nähere Auskünfte erhalten Sie in den jeweiligen Schulsekretariaten oder unter den Telefonnummern 0221 / 221-29237 oder -29238.

Hier finden Sie Informationen zum Schülerspezialverkehr.

Gebühren

Für den Antrag auf Rückerstattung fallen keine Gebühren an.

Downloads und Infos