Wenn Sie Großveranstaltungen wie zum Beispiel Straßenfeste, Weihnachtsmärkte oder ähnlich durchführen wollen, können Sie hier eine Erlaubnis beantragen. Zentraler Ansprechpartner ist das Ordnungsamt, Abteilung für Straßen- und Grünflächennutzung.

 

Benötigte Dokumente

  • Schriftlicher Antrag

    Formlos mit Angaben zu Datum, Uhrzeit und Ort der Veranstaltung oder Sie benutzen das hier unter "Downloads und Infos" verlinkte Formular.

  • Angaben zum Ablauf der Veranstaltung

  • Angabe von beabsichtigen Aufbauten

    (zum Beispiel Imbiss- und Getränkestände)

  • Verkehrszeichenplan

    falls Straßen gesperrt oder Halteverbotszonen eingerichtet werden müssen

Zusatzinformationen

Der Antrag ist in der Regel zwei Monate vor Beginn der Veranstaltung einzureichen.

Die Umsetzung der erforderlichen verkehrslenkenden Maßnahmen (zum Beispiel Straßensperrungen, Halteverbotszonen) obliegt der Veranstalterin oder dem Veranstalter.

Während der Dauer der Veranstaltung hat die Veranstalterin bzw. der Veranstalter dafür zu sorgen, dass für Polizei- und Rettungsfahrzeuge eine Durchfahrtsmöglichkeit von mindestens 3,50 Metern verbleibt.

Vorsprache

Sie müssen nicht persönlich kommen.

Gebühren

50 Euro bis 400 Euro Verwaltungsgebühren, je nach Art der Veranstaltung.

Sollten Imbiss- und Getränkestände aufgebaut werden, so berechnen wir darüber hinaus pro Stand und Tag 30 Euro Verwaltungsgebühren zusätzlich.

Weiterhin werden Sondernutzungsgebühren nach der Sondernutzungssatzung erhoben. Die Gebühren können auch per EC-Cash (EC-Karte mit PIN) oder GeldKarte bezahlt werden.

Rechtliche Voraussetzungen

Großveranstaltungen entsprechend den Vorgaben des Orientierungsrahmens des Ministeriums für Inneres und Kommunales Nordrhein Westfalen zur Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung von Veranstaltungen, zum Beispiel Straßenfeste, Weihnachtsmärkte und so weiter.

Diverse Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), des Straßen- und Wegegesetzes (StWG) sowie der städtischen Sondernutzungssatzung.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Nutzung öffentlicher Flächen
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefax
siehe Servicenummern
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestellen Bahnhof Deutz/Messe und Deutz-Fachhochschule)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linien 150, 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linie 153 (Haltestelle Deutz-Fachhochschule)
S-Bahn-Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe)

Fahrplanschnellsuche

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Downloads und Infos