Sie möchten eine radsportliche Veranstaltung (Radrennen) auf öffentlichem Straßenland durchführen.
Benötigte Dokumente
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Formloser schriftlicher Antrag
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Angaben zu Datum und Uhrzeit der Veranstaltung
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Angaben zum Startort
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Angaben zur Streckenführung
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Angaben zum Zielort
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Angaben zu Verkehrszeichen- und -lenkungsplan
Antragstellung, Fristen und Pflichten
Antragstellung
Der Antrag ist in der Regel zwei Monate vor Beginn der Veranstaltung einzureichen. Eine Erlaubnis darf nur für solche Veranstaltungen erteilt werden, die von einem*einer Veranstalter*in organisiert und verantwortlich durchgeführt werden.
Sperrpflicht
Radrennen dürfen nur auf gesperrten Straßen durchgeführt werden.
Rücksichtnahmepflicht
Auf das Erholungs- und Ruhebedürfnis der Bevölkerung ist besonders Rücksicht zu nehmen. Veranstaltungen, gleich welcher Art, die geeignet sind, die Nachtruhe der Bevölkerung zu stören, dürfen für die Zeit von 22 bis 6 Uhr nicht erlaubt werden. An Sonn- und Feiertagen dürfen Veranstaltungen, die zur Störung eines Gottesdienst geeignet sind, erst ab 11 Uhr beginnen.
Versicherungspflicht
Als Veranstalter*in müssen Sie eine Veranstalterhaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestversicherungssumme abschließen:
- 250.000 Euro für Personenschäden (für die einzelne Person mindestens 100.000 Euro)
- 50.000 Euro für Sachschäden
- 5.000 Euro für Vermögensschäden
Sanitätsdienst
Als Veranstalter*in müssen Sie je nach Größe der Veranstaltung einen Sanitäts- beziehungsweise einen Rettungsdienst beauftragen. Sie können sich vorab unter den Telefonnummern
- 0221 / 9748-4110,
- 0221 / 9748-4111 oder
- 0221 / 9748-4113
bei der Feuerwehr informieren, in welchem Umfang die Betreuung durch einen anerkannten Sanitäts- / Rettungsdienst sichergestellt werden muss.
Ordner
Für die Gestellung von Ordnern hat der*die Veranstalter*in Sorge zu tragen.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist in der Regel nicht erforderlich.
Gebühren
Die Gebühr wird im Einzelfall festgesetzt.
Die Spanne reicht von 60 bis 300 Euro.
Sie können die Gebühren bar oder mit Karte bezahlen.
Rechtliche Voraussetzungen
§ 29 Absatz 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Nutzung öffentlicher Flächen
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln -
- Telefax
- siehe Servicenummern
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Nutzung öffentlicher Flächen
- Öffnungszeiten
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Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestellen Bahnhof Deutz/Messe und Deutz-Fachhochschule)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linien 150, 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linie 153 (Haltestelle Deutz-Fachhochschule)
S-Bahn-Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe)