Für diese Werbeanlagen benötigen Sie keine Baugenehmigung:
- Werbeanlagen und Hinweiszeichen (gemäß § 10 Absatz 3 Nummer 3 Bauordnung NRW 2018) bis zu einer Größe von einem Quadratmeter. Dies gilt nicht für Werbeanlagen, die im Bereich einer örtlichen Bauvorschrift nach § 89 Bauordnung NRW 2018 liegen. Örtliche Bauvorschriften sind zum Beispiel Werbesatzungen oder Baugestaltungssatzungen, die Festsetzungen zu Werbeanlagen enthalten. Auch ein Bebauungsplan mit Festsetzungen zu Werbeanlagen führt zur Baugenehmigungspflicht.
- Warenautomaten
- Werbeanlagen, die nach ihrem Zweck nur vorübergehend für höchstens zwei Monate angebracht werden. Das gilt nicht für Werbeanlagen im Außenbereich.
- Schilder, die Inhaber*in und Art gewerblicher Betriebe kennzeichnen (Hinweisschilder), wenn sie vor Ortsdurchfahrten auf einer einzigen Tafel zusammengefasst sind.
- Werbeanlagen in durch Bebauungsplan festgesetzten Gewerbe-, Industrie- und vergleichbaren Sondergebieten an der Stätte der Leistung mit einer Höhe bis zu 10 Metern sowie
- Werbeanlagen, soweit sie in, auf oder an einer bestehenden baulichen Anlage errichtet werden, die damit verbundene Änderung der Nutzung oder der äußeren Gestalt der Anlage.
Alle hier nicht aufgeführten Werbeanlagen sind baugenehmigungspflichtig, der folgende Link informiert Sie über die notwendigen Schritte: Werbeanlagen
Was Sie auch bei baugenehmigungsfreien Werbeanlagen unbedingt beachten müssen finden Sie unter "Wichtige Hinweise".
Wichtige Hinweise
An Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, oder in deren Nähe, müssen Sie die Werbung eigenverantwortlich mit dem Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege, Stadtkonservator*in, abstimmen.
Bei der Planung ist außerdem das Planungsrecht zu beachten, insbesondere wenn Werbe- oder Baugestaltungssatzungen vorliegen. Diese finden Sie in unserem Glossar unter P wie Planungsrecht.
Bei Werbung an der Stätte der Leistung sollten Sie vor Antragstellung prüfen, ob der Betrieb oder das Gewerbe, für das geworben werden soll, bauaufsichtlich genehmigt ist. Gegebenenfalls müssen Sie einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen.
Antragsberatung Bauen
Allgemeine Informationen erhalten Sie in unserer Antragsberatung Bauen. Wir beraten Sie zu Verfahrensfragen und zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften – insbesondere hinsichtlich des Baurechts. Eine verbindliche Klärung Ihres Vorhabens ist erst im Verfahren möglich.
Gebühren
Bei genehmigungsfreien Werbeanlagen fallen keine Gebühren an.
Rechtliche Voraussetzungen
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Antragsberatung der Bauaufsicht
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-33363 - Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
- Telefax
- 0221 / 221-22567
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Antragsberatung der Bauaufsicht
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)