Möchten Sie eine Werbeanlage errichten oder ändern, benötigen Sie dafür meist eine Baugenehmigung.
Die Ausnahmen regelt § 62 der Bauordnung Nordrhein-Westfalen 2018. Darüber informiert Sie unsere Seite: baugenehmigungsfreie Werbeanlagen
Planen Sie eine großflächige Werbeanlage an einem Baugerüst? Dann informieren Sie sich bitte über unser Merkblatt "Gerüstwerbung, Planungshinweise großflächige Werbeanlagen", das Sie unter "Downloads und Infos" finden.
Benötigte Dokumente
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Antragsformular
Bitte verwenden Sie nur den amtlichen Vordruck. Das Antragsformular muss von der antragstellenden Person unterzeichnet werden. Sie finden das Formular unter "Downloads und Infos".
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Baubeschreibung
Eine Baubeschreibung ist nur erforderlich, wenn bauliche Änderungen vorgenommen werden sollen. Bitte verwenden Sie nur den amtlichen Vordruck, der Ihnen unter "Downloads und Infos" zur Verfügung steht.
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Flurkarte
Die Flurkarte, auch "Auszug aus dem Liegenschaftskataster" oder "Liegenschaftskarte" genannt, darf nicht älter als sechs Monate sein. Bei nicht freistehenden Werbeanlagen tragen Sie die geplanten Werbeanlagen ungefähr maßstäblich als rote Striche entsprechend ihrer Lage am Gebäude in die Karte ein. Die Liegenschaftskarte erhalten Sie beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster.
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Lageplan – nur bei freistehenden Werbeanlagen erforderlich
Der Lageplan sollte mindestens im Maßstab 1:500 auf der Grundlage einer Flurkarte erstellt sein. Der Lageplan muss enthalten: rechtmäßige Grenzen, Festsetzungen eines Bebauungsplanes, vorhandene bauliche Anlagen und Werbeanlagen, Aufstellungs- oder Anbringungsort der Werbeanlage, Abstände zu baulichen Anlagen, anderen Werbeanlagen, Verkehrsflächen sowie zu begrünten Flächen. Außerdem muss die horizontale Vermassung der Werbeanlage sowie die Angaben zu den Höhen der Werbeanlage und der Geländehöhen im Lageplan angeben sein. Freistehende Werbeanlage lösen außerdem Abstandsflächen aus, diese müssen im Lageplan berechnet und dargestellt werden.
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Bauzeichnungen
Zu den Bauzeichnungen gehören Ansichts- und Schnittzeichnungen im Maßstab 1:50. Wenn die Fassade viele Versprünge hat, reichen Sie auch eine Grundrisszeichnung ein. Achten Sie bitte darauf, das die Zeichnungen auch nach dem Ausdrucken noch maßstäblich sind. Die Bauzeichnungen enthalten die Darstellung der geplanten Werbeanlagen und die Farben mit Angabe der Nummer aus dem RAL-Farbregister. Die Werbeanlagen müssen außerdem komplett vermaßt sein, einschließlich ihrer Lage an der Fassade. Anzugeben sind über Maßketten also Länge, Breite sowie der vertikale Abstand zum Gehweg oder Boden und die horizontalen Abstände zu Gebäudekanten oder Grenzen.
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Fotomontagen beziehungsweise Lichtbildmontagen
Die farbigen Fotomontagen müssen wiedergeben: die Darstellung der geplanten Werbeanlage in Verbindung mit der baulichen Anlage, vor der oder in deren Nähe sie aufgestellt oder an der sie angebracht werden soll; die Darstellung der vorhandenen Werbeanlage auf dem Grundstück und den angrenzenden Grundstücken; die Darstellung und Bezeichnung der Werbeanlage oder Werbeanlagen, die beseitigt werden soll oder sollen.
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Angabe der Herstellungssumme
Bitte geben Sie die Herstellungskosten einschließlich der Montagekosten und der Umsatzsteuer in Euro an.
Antragsberatung Bauen
Allgemeine Informationen erhalten Sie in unserer Antragsberatung Bauen. Wir beraten Sie zu Verfahrensfragen und zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften – insbesondere hinsichtlich des Baurechts.
Wichtige Hinweise
Die entwurfsverfassende Person muss nicht bauvorlageberechtigt sein. Das heißt, die antragstellende Person oder die ausführende Firma kann die Bauvorlagen erstellen, wenn sie über entsprechende Kenntnisse hinsichtlich der Darstellung nach Bauprüfverordnung verfügt. Eine Person, die bisher noch keinen Antrag erfolgreich gestellt hat, ist dazu nach unserer Erfahrung nicht in der Lage. Kompetente Personen sind Architekt*innen und je nach Erfahrung, Bauingenieur*innen sowie zum Teil Mitarbeitende der Werbeagenturen und Werbemittelfirmen.
Wir können Ihren Bauantrag nur bearbeiten, wenn die Unterlagen vollständig und plausibel sind. Bitte beachten Sie, dass Sie uns den Antrag in 3-facher Ausfertigung vorlegen.
Bei der Planung ist das Planungsrecht zu beachten, insbesondere wenn Werbe- oder Baugestaltungssatzungen vorliegen. Diese finden Sie in unserem Glossar unter P wie Planungsrecht.
Bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, oder die in der Nähe von denkmalgeschützten Gebäuden stehen, müssen Sie die Werbung mit der Stadtkonservator*in, also dem Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege abstimmen.
Bei Werbung an der Stätte der Leistung sollten Sie, bevor Sie den Antrag stellen, prüfen, ob der Betrieb oder das Gewerbe, für das geworben werden soll, bauaufsichtlich genehmigt ist. Gegebenenfalls müssen Sie einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen.
Gebühren
Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet. Die Gebühr beträgt mindestens 100 Euro und höchstens 10 Prozent der Herstellungssumme. Baulasten, Befreiungen, Abweichungen, Prüfung des Standsicherheitsnachweises und so weiter werden gesondert berechnet.
Rechtliche Voraussetzungen
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Antragsberatung der Bauaufsicht
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-33363 - Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
- Telefax
- 0221 / 221-22567
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Antragsberatung der Bauaufsicht
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)