Sie planen größere Abbruch-, Neu- und Umbaumaßnahmen und benötigen Platz für die Abwicklung komplexer Arbeitsabläufe? Mit einem Bauzau schaffen Sie Platz zur Aufstellung massiver Arbeitsgeräte, sichern Raum zum Arbeiten und bieten der Bevölkerung Schutz vor Gefahren und Beeinträchtigungen.
Als Antrag nutzen Sie bitte das Formular unter Downloads und Infos. Sie können ihn per Post senden oder auch faxen. Denken Sie bitte daran, die Anlagen beizufügen. Bitte stellen Sie den Antrag mindestens 21 Tage vor der geplanten Aktion und achten Sie auch bei einer Verlängerung auf die Fristen.
Benötigte Dokumente
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Antrag der Bauunternehmung mit Unterschrift des*der Bauherrn*in
Bitte verwenden Sie das Formular, welches Sie unter Downloads und Infos herunterladen können.
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Baugenehmigung/Abrissgenehmigung (Kopie der ersten Seite)
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Haftungsfreistellungserklärung des*der Bauherrn*in
Bitte verwenden Sie das Formular, welches Sie unter Downloads und Infos herunterladen können.
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Lageplan mit Kennzeichnung der betroffenen Fläche
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Verkehrszeichenplan entsprechend den rechtlichen Voraussetzungen
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Genehmigung des Bauverwaltungsamtes im Fall der Errichtung eines Berliner Verbaus
Berliner Verbau ist die Sicherung einer Baugrube an den Baugrubenwänden durch technische Maßnahmen, die das Nachrutschen und Wegbrechen von Erdreich in den Baugrubenbereich verhindern sollen.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Sollte eine gemeinsame Ortsbesichtigung nötig sein, dann vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin.
Gebühren
Verwaltungsgebühren gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt):
- 70 Euro Regelgebühr
- 130 Euro erhöhte Gebühr
- 30 Euro verminderte Gebühr
Sondernutzungsgebühren je angefangenem Monat:
- 3,60 Euro pro Quadratmeter für die Errichtung eines Bauzauns bis drei Monate
- 3,80 Euro pro Quadratmeter für die Errichtung eines Bauzauns ab dem vierten Monat
- 4,20 Euro pro Quadratmeter für die Errichtung eines Bauzauns ab dem siebten Monat
- 5,90 Euro pro Quadratmeter für die Errichtung eines Bauzauns ab dem zehnten Monat
- 7,70 Euro pro Quadratmeter für die Errichtung eines Bauzauns ab dem dreizehnten Monat
Rechtliche Voraussetzungen
Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), des Straßen- und Wegegesetzes (StWG), der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA), der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und der städtischen Sondernutzungssatzung.
Sondernutzungssatzung im Kölner StadtrechtKontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Baustellengenehmigungen
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-27105
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Baustellengenehmigungen
- Öffnungszeiten
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Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S6, S11, S12, S13, S19 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)