Benötigen Sie vorübergehend Platz für eine freie Anfahrtszone beispielsweise zur Belieferung einer Baustelle oder ähnliche Anlässe? Wenn keine andere Fläche zur Verfügung steht, können Sie eine ausgewiesene Park- oder Ladefläche für diesen Zweck reservieren.
Für die Reservierung benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung. Schicken Sie uns den unter Downloads und Infos bereit stehenden Antrag. Sie können ihn per Post senden oder auch faxen. Bitte stellen Sie den Antrag mindestens 21 Tage vor der geplanten Aktion und achten Sie auch bei einer Verlängerung auf die Fristen.
Benötigte Dokumente
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Vollständig ausgefülltes Antragsformular mit Unterschrift der Bauleitung
Das Formular finden Sie unter Downloads und Infos.
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Verkehrszeichenplan entsprechend den rechtlichen Voraussetzungen
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Handskizze
Bei übersichtlichen Maßnahmen reicht gegebenenfalls eine Handskizze mit genauen Angaben zu Position und Länge des Haltverbots.
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Original und vierfache Kopie des Antrages sowie des Planes oder der Skizze bei privaten Baumaßnahmen.
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Original und einfache Kopie des Antrags sowie des Planes oder der Skizze bei öffentlichen Baumaßnahmen.
Informationen rund um die Haltverbotszone
Wann muss die Haltverbotszone errichtet werden?
Sie oder ein von Ihnen beauftragtes Unternehmen müssen die Haltverbotszone vier Tage vor der geplanten Reservierung einrichten.
Wie muss die Haltverbotszone beschildert werden?
Um die zu reservierende Fläche einzugrenzen, müssen zwei transportable Haltverbotsschilder verwendet werden. Diese Schilder müssen Sie privat beschaffen. Hierbei entstehen Ihnen zusätzliche Kosten.
Auf der Vorderseite der Haltverbotsschilder müssen Zusatzschilder mit der Angabe des genehmigten Zeitraums, der Anfangs- und Enduhrzeit sowie der Parkregelung vor Ort gut sichtbar angebracht sein.
Auf der Rückseite der Haltverbotsschilder müssen der Name, die Anschrift sowie die Telefonnummer der berechtigten Personen zu lesen sein.
Die Haltverbotsschilder müssen in Form, Farbe und Größe den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entsprechen. Die Entfernung von Schildunterkante bis zum Boden muss bei Gehwegen mindestens 2 Meter, bei Radwegen 2,20 Meter betragen.
Alle Details zur Einrichtung der Haltverbotszonen finden Sie in den Hinweisen und Auflagen der Ausnahmegenehmigung.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Sollte eine gemeinsame Ortsbesichtigung nötig sein, vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin.
Gebühren
Verwaltungsgebühren gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt):
- 70 Euro Regelgebühr
- 130 Euro erhöhte Gebühr
- 30 Euro verminderte Gebühr
Sondernutzungsgebühren je angefangenem Monat und Schild:
- 3,60 Euro pro Quadratmeter bis drei Monate
- 3,80 Euro pro Quadratmeter ab dem vierten Monat
- 4,20 Euro pro Quadratmeter ab dem siebten Monat
- 5,90 Euro pro Quadratmeter ab dem zehnten Monat
- 7,70 Euro pro Quadratmeter ab dem dreizehnten Monat
Rechtliche Voraussetzungen
Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), des Straßen- und Wegegesetzes (StWG), der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA), der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und der städtischen Sondernutzungssatzung.
Sondernutzungssatzung im Kölner StadtrechtKontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Baustellengenehmigungen
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-27105
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Baustellengenehmigungen
- Öffnungszeiten
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Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S6, S11, S12, S13, S19 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)