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Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind im Grundschulalter auch nachmittags eine verlässliche Betreuung und Förderung erhält, ist die Offene Ganztagsschule (OGS) genau das Richtige. Den Offenen Ganztag gibt es an Grundschulen und teilweise auch an Förderschulen.

Offene Ganztagsschulen im Überblick

Angebot und Zeiten

In der Offenen Ganztagsschule gibt es Angebote der Schul-, Sozial- und Freizeitpädagogik. Die Teilnahme ist freiwillig, bei Abschluss eines Betreuungsvertrages jedoch für ein Schuljahr verbindlich. Die Offene Ganztagsschule im Primarbereich ist nicht zu verwechseln mit der Gebundenen Ganztagsschule in der Sekundarstufe I, in der auch nachmittags Unterricht stattfindet.

Wir haben zusammen mit den Schulleitungen und den OGS-Trägern für jede Offene Ganztagsschule ein pädagogisches Konzept erarbeitet. Es orientiert sich an den individuellen Betreuungs- und Förderbedarfen der Schüler*innen, führt die pädagogischen Schwerpunkte auf und bindet die umliegenden Vereine als außerschulische Partner ein.

Welche Angebote gibt es in Offenen Ganztagsschulen?

  • Warme und ausgewogene Mittagsmahlzeit
  • Allgemeine Lernzeiten, unter anderem Schulaufgaben, Wochenplanarbeit
  • Individuelle Förderung für Kinder mit Lernproblemen
  • Individuelle Förderung für Kinder mit besonderen Begabungen
  • Arbeitsgemeinschaften in den Bereichen: Naturwissenschaften, Philosophie und Religion, Interkulturelles Lernen, Neue Medien, Gesundheit, Ernährung und Prävention, Natur und Umwelt, Gendersensitives Lernen und Gestalten, Bewegung, Spiel und Sport, Kreativität und Handwerk sowie Musik und Kultur
  • Gegebenenfalls Projekte und Ausflüge

Wann finden die Angebote statt?

  • An Schultagen außerhalb des Unterrichts, unter Einbeziehung der allgemeinen Unterrichtszeiten von 8 bis 16 Uhr, gegebenenfalls auch länger, mindestens aber bis 15 Uhr
  • An unterrichtsfreien Tagen, allerdings nicht an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen
  • Bei Bedarf an beweglichen Ferientagen und in den Ferien, hiervon ausgeschlossen sind drei Wochen der Sommerferien sowie der Zeitraum zwischen Weihnachten und Neujahr       
  • Die Offene Ganztagsschule darf grundsätzlich an bis zu 30 Tagen im Schuljahr geschlossen bleiben

Wer führt die Angebote durch?

Die Angebote werden von Lehrkräften, Fachpersonal der OGS-Träger (in der Regel Träger der freien Jugendhilfe), Personal von Sportvereinen, Musikschulen, Fördervereinen und weiteren außerschulischen Partnern durchgeführt. Die Qualifikation und Anzahl des Betreuungspersonals richtet sich nach den Förder- und Betreuungsbedarfen der Kinder.

Anmeldung

Melden Sie Ihr Kind in der Schule an, in die Ihr Kind gerade geht oder im nächsten Schuljahr gehen soll. Zum Antragsverfahren fragen Sie bitte im jeweiligen Schulsekretariat nach. Die verfügbaren OGS-Plätze sind häufig begrenzt. Die Schulen prüfen jeden Einzelfall. Die Schulleitung und der OGS-Träger entscheiden gemeinsam über die Platzvergabe. Hierbei werden Kriterien wie Berufstätigkeit der Eltern sowie der Bezug von Sozialleistungen berücksichtigt.

Betreuungsvertrag
Es wird ein Betreuungsvertrag zwischen den Erziehungsberechtigten und dem jeweiligen OGS-Träger geschlossen.

Kosten

Für den Besuch der Offenen Ganztagsschule erhebt das Amt für Kinder, Jugend und Familie einen Elternbeitrag, dessen Höhe vom Einkommen der Erziehungsberechtigten abhängt.

Zusätzliche Kosten fallen für das tägliche warme Mittagessen an. Bitte informieren Sie sich, gegebenenfalls auch über mögliche Ermäßigungen, zum Beispiel im Rahmen des Bildungspaketes, bei dem jeweiligen OGS-Träger.

Außerdem kann für die Teilnahme Ihres Kindes an einer besonderen Aktion in den Ferien ein zusätzlicher Kostenbeitrag erhoben werden, zum Beispiel für Fahrtkosten oder Eintrittsgelder.

Haben Sie Fragen?

Fragen zur Offenen Ganztagsschule

Bei Fragen zur Offenen Ganztagsschule helfen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Amtes für Schulentwicklung im Fachbereich Ganztag gerne weiter:

  • Telefonnummer 0221 / 221-24400

Fragen zu den Elternbeiträgen

Fragen, die Ihren OGS-Beitrag betreffen, richten Sie bitte an das Amt für Kinder, Jugend und Familie. 

Kontaktdaten und weitere Informationen zu den Elternbeiträgen

Weitere Ganztagsangebote

Gebundene Ganztagsschule Erweiterte gebundene Ganztagsschule

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Amt für Schulentwicklung
Peter-Huppertz-Straße 7
51063 Köln
  • Hilfen für Hörbehinderte (Gehörlose, Schwerhörige), Hörschleifen oder andere Hilfen sind vorhanden.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-29203
Telefax
0221 / 221-29241
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Freitag, 8 bis 12 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung

Anfahrt

Stadtbahn-Linie 4 (Haltestelle Von-Sparr-Straße)

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Fahrplansuche auf KVB.koeln

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