Sie wollen auf der Straße aus einem Fahrzeug heraus leicht verderbliche Waren, wie zum Beispiel Obst und Gemüse, Brot und Backwaren, Speiseeis oder nichtalkoholische Heißgetränke zum Verkauf anbieten.
Der Verkauf aus einem Fahrzeug heraus wird auch als ambulanter Handel bezeichnet. Dabei unterscheidet man die Genehmigungen für
- den allgemeinen ambulanten Handel und
- den ambulanten Handel mit Speiseeis und nichtalkoholischen Heißgetränken.
Beim Verkauf aus einem Fahrzeug heraus handelt es sich außerdem um eine Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes. Diese ist nach den unten genannten Vorschriften erlaubnis- und gebührenpflichtig.
Ein fester Standort wird hierbei nicht eingenommen. Die Standzeit darf den Zeitraum von 20 Minuten nicht überschreiten.
Hier finden Sie Informationen zur ersten Beantragung und zur Verlängerung.
Benötigte Dokumente
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Formloser schriftlicher Antrag
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Warenkatalog
Stellen Sie eine Liste der Waren auf, die Sie anbieten wollen.
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Fahrzeug, mit dem der Verkauf durchgeführt werden soll
Machen Sie Angaben zum Fahrzeug und zum Kennzeichen. Das jeweilige Fahrzeug muss auf den Antragsteller zugelassen sein.
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Angabe des Zeitraumes, in dem der Verkauf erfolgen soll
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Fotokopie der gültigen Reisegewerbekarte
Wenn Sie Obst und Gemüse selber erzeugen, benötigen Sie keine Reisegewerbekarte.
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Fotokopie der Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
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Fotokopie des Führerscheins
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Fotokopie des Kraftfahrzeugscheins
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Personalausweis oder Nationalpass (Aufenthaltsnachweis)
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Kopie des Abnahmeprotokolls - Bescheinigung des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes
Bei Abholung der Erlaubnis sind alle Dokumente im Original vorzulegen.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist erst beim Abholen der Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Falls Sie noch Fragen haben, erreichen Sie uns
per Telefon: 0221 / 221-26824
oder per Fax: 0221 / 221-27838.
Gebühren
Die Erlaubnis für den ambulanten Handel umfasst mehrere einzelne Erlaubnisformen, für die auch einzelne Gebühren anfallen.
Diese berechnen sich wie folgt:
Verwaltungsgebühr für die straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung:
Diese Gebühr beträgt 50 Euro je Monat.
Sondernutzungsgebühr für die Sondernutzungserlaubnis:
Diese Gebühr bemisst sich nach den Maßen des Fahrzeugs, inklusive der Überdachung (Länge mal Breite des eingesetzten Kraftfahrzeuges). Pro Quadratmeter Fläche, die das Fahrzeug einnimmt, fallen monatlich 11,60 Euro Gebühr an.
Die Gebühren können Sie auch per Girocard (EC-Cash) oder GeldKarte bezahlen.
Rechtliche Voraussetzungen
Diverse Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO), des Straßen- und Wegegesetzes (StWG) sowie der städtischen Sondernutzungssatzung.
Straßenverkehrsordnung (StVO) Straßen- und Wegesetz NRW (StrWG NRW) Sondernutzungssatzung Stadt KölnKontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
-
Nutzung öffentlicher Flächen
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln -
- Telefax
- siehe Servicenummern
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Nutzung öffentlicher Flächen
- Öffnungszeiten
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Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestellen Bahnhof Deutz/Messe und Deutz-Fachhochschule)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linien 150, 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linie 153 (Haltestelle Deutz-Fachhochschule)
S-Bahn-Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe)