Die Schuleingangsuntersuchung und -beratung hat das Ziel, festzustellen, ob Gesundheit und Entwicklungsstand Ihres Kindes den Anforderungen in der Grundschule entsprechen oder ob eine individuelle, gesundheitsbedingte Förderung beziehungsweise bei noch nicht hinreichend vorhandener Schulreife eine Rückstellung von der Schulpflicht aus gesundheitlichen Gründen zu empfehlen ist. Bei Kindern mit Behinderungen dient die Schuleingangsuntersuchung dazu, festzustellen, welche gesundheitlichen Gesichtspunkte bei der Entscheidung über eine eine eventuelle sonderpädagogische Förderung zu berücksichtigen sind.
Wozu dient die Schuleingangsuntersuchung?
Die Schuleingangsuntersuchung und -beratung hat das Ziel, für Ihr Kind den Übergang in die Schule so gut wie möglich zu gestalten. Daher werden vor allem auf die für den Schulalltag wichtigen Aspekte geachtet:
- körperliche Belastbarkeit
- grob- und feinmotorische Fähigkeiten
- Sprachentwicklung
- Hör- und Sehfähigkeit
- Konzentration und Wahrnehmung
- allgemeine altersgerechte Entwicklung
Mehrsprachige Elternbriefe/Multilingual letters to parents
Ablauf
Die Untersuchungstermine werden Ihnen als Eltern bei der Anmeldung in der Grundschule mitgeteilt. Nach Möglichkeit sollte mindestens ein Elternteil bei der Untersuchung mit dabei sein. Die Untersuchungen und Beratungen werden in der Regel zwischen November und Mai in den jeweiligen Grundschulen von Ihrem schulärztlichen Team des Gesundheitsamtes durchgeführt.
Bitte beachten Sie:
Bitte planen Sie für die Untersuchung etwa eine Stunde ein. In Einzelfällen kann die Untersuchung einschließlich unvorhersehbarer Wartezeiten auch länger dauern.
Kann ich die Untersuchung auch von meinem Kinder- oder Hausarzt durchführen lassen?
Die Einschulungsuntersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben und kann nur von einem*einer Arzt*Ärztin im Auftrag des Gesundheitsamtes durchgeführt werden!
Wo finde ich meine*n Schulärztin*Schularzt?
Informationen über die*den zuständige Schulärztin*Schularzt erhalten Sie telefonisch unter 0221 / 221-24786.
Was sollten Sie zur Schuleingangsuntersuchung mitbringen?
Bitte bringen Sie das gelbe Untersuchungsheft, den Impfausweis und soweit vorhanden, medizinische Unterlage (Arzt-, Therapieberichte) mit.
Gesetzliche Grundlagen (Auswahl)
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Neumarkt 15-21
50667 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-24786
- Telefax
- 0221 / 221-24036
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
- Öffnungszeiten
-
Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1, 3, 4, 7, 9, 16 und 18 (Haltestelle Neumarkt)
Bus-Linien 136, 146 (Haltestelle Neumarkt)