Wenn Sie Heilkunde ausüben möchten, ohne Arzt*Ärztin zu sein, benötigen Sie hierfür eine Heilpraktikererlaubnis.

Benötigte Dokumente

  • Ausgefülltes Antragsformular

    Verwenden Sie bitte das Formular: "Antrag auf Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung". Dieses finden Sie unter: "Downloads und Infos"

  • Unterschriebener tabellarischer Lebenslauf

  • Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der Hauptschule oder über einen gleichwertigen Abschluss als amtlich beglaubigte Kopie

    Die amtliche Beglaubigung erhalten Sie beispielsweise bei Ihrer Meldebehörde. Schulen, staatliche Studienkollegien oder Universitäten dürfen nur die von ihnen selbst ausgestellten Zeugnisse beglaubigen. Einfache Kopien können in diesem Fall nicht anerkannt werden. Beglaubigungen durch Einrichtungen der Kirche (zum Beispiel Kirchengemeinde, Pfarramt), Banken, Rechtsanwälte*innen, Studierendenwerke und so weiter gelten nicht als amtliche Beglaubigungen und können daher ebenfalls nicht anerkannt werden.

  • Bitte verwenden Sie zur Übersendung Ihres Antrages keine Mappen, Hefter oder Ähnliches. Nach Bearbeitung Ihres Antrages erhalten Sie postalisch ein Bestätigungsschreiben, aus welchem gegebenenfalls fehlende Unterlagen sowie Ihr schriftlicher Überprüfungstermin hervorgehen.

Heilkunde wird ausgeübt, wenn Sie berufs- oder gewerbsmäßig Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen feststellen, heilen oder lindern, auch wenn Sie dies im Dienst für andere tun (§ 1 Absatz 2 des Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung – Heilpraktikergesetz – HeilprG).

Um Heilpraktiker*in werden zu können, müssen Sie mindestens 25 Jahre alt sein und die weiteren Voraussetzungen des § 2 Absatz 1 der Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (HeilprGDV 1) erfüllen. Die Voraussetzung der deutschen Staatsbürgerschaft ist jedoch durch die ständige Rechtsprechung entfallen.

Die Überprüfung setzt sich aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil zusammen. Die mündliche Überprüfung absolvieren Sie nur nach Bestehen des schriftlichen Teils. Sollten Sie Letzteren nicht bestehen, entfällt der mündliche Teil.

Bitte beachten Sie, dass der frühestmögliche schriftliche Überprüfungstermin ab Antragstellung in Köln circa 2 Jahre in der Zukunft liegt.

Wenn Sie ergänzende Informationen benötigen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an gesundheitsberufe@stadt-koeln.de

Weitere erforderliche Unterlagen nach Aufforderung

Nachfolgend genannte Unterlagen reichen Sie bitte erst nach Aufforderung durch unser Gesundheitsamt ein. Beide Dokumente dürfen zum Zeitpunkt der möglichen Erlaubniserteilung nicht älter als 3 Monate sein. Daher werden diese zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht benötigt.

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O)
  • Geben Sie als Verwendungszweck folgendes Aktenzeichen an:
    530/2 – 53.23.21 allg.

    Das Behördenführungszeugnis wird unmittelbar an die Behörde versandt, welche Sie angeben. Bitte nennen Sie hierfür folgende Anschrift:

    Gesundheitsamt Köln
    530/2 Gesundheitsberufe und Gesundheitsrecht
    Neumarkt 15 – 21
    50667 Köln

    In dem Führungszeugnis dürfen keine schweren strafrechtlichen oder sittlichen Verfehlungen dokumentiert sein, da laut Gesetz Ihre "persönliche Zuverlässigkeit" gegeben sein muss.

  • Ärztliche Bescheinigung
    Sie müssen in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufes als Heilpraktiker*in geeignet sein.

    Einen Vordruck für die ärztliche Bescheinigung finden Sie unter: "Downloads und Infos"

Erneute Antragsstellung nach Nichtbestehen der Heilpraktikerüberprüfung

Wenn Sie die schriftliche oder mündliche Heilpraktikerüberprüfung nicht bestanden haben, können Sie online einen Wiederholungsantrag stellen.

Bestehen Sie den schriftlichen Teil nicht, so entfällt die mündliche Überprüfung. Bestehen Sie zwar den schriftlichen Teil, nicht jedoch die mündliche Überprüfung, müssen Sie im Falle eines erneuten Antrages beide Überprüfungsteile nochmals absolvieren.

Hierbei können Sie frühestens für den schriftlichen Überprüfungstermin 1 Jahr nach Ihrer ursprünglichen schriftlichen Überprüfung berücksichtigt werden, wenn Sie den erneuten Antrag innerhalb eines Monats nach Datum des ablehnenden Bescheides vorlegen.

Wenn Sie Ihren Wiederholungsantrag zu einem späteren Zeitpunkt einreichen, erfolgt die Terminvergabe entsprechend eines Neuantrages.

Für den Wiederholungsantrag verwenden Sie bitte das Formular:
"Erneuter Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Wiederholungsantrag)"
Dieses finden Sie unter: "Downloads und Infos"

Ihrem Wiederholungsantrag fügen Sie bitte eine einfache Kopie Ihres Nachweises über den erfolgreichen Abschluss der Hauptschule oder über einen gleichwertigen Abschluss bei.

Nach Bearbeitung Ihres Wiederholungsantrages erhalten Sie postalisch ein Bestätigungsschreiben, aus welchem gegebenenfalls fehlende Unterlagen sowie Ihr schriftlicher Überprüfungstermin hervorgehen.

Praxistätigkeit als Heilpraktiker*in in Köln

Wichtiger Hinweis:

Die Tätigkeit im Rahmen einer Hausbesuchspraxis ist nicht möglich, da das Ausüben der Heilkunde im Umherziehen nach § 3 HeilprG verboten ist. Somit müssen Sie zur Ausübung der Tätigkeit über geeignete Räume verfügen.

Praxisanmeldung

Wenn Sie sich als Heilpraktiker*in niederlassen möchten, müssen Sie den Beginn Ihrer Tätigkeit nach § 1a des Gesetzes über die Berufsausübung der Gesundheitsfachberufe (Gesundheitsfachberufegesetz NRW - GBerG) bei dem zuständigen Gesundheitsamt anzeigen.

Üben Sie diesen Beruf innerhalb des Stadtgebietes Köln aus, zeigen Sie Ihre Praxistätigkeit vor Aufnahme bei unserem Gesundheitsamt an und nutzen zur Anmeldung das Formular: "Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung der Praxistätigkeit als Heilpraktiker*in". Dieses finden Sie unter: "Downloads und Infos"

Sofern Sie nachträglich invasive Maßnahmen durchführen, zeigen Sie diese ebenfalls an.

Ihrer Anzeige fügen Sie bitte eine amtlich beglaubigte Fotokopie Ihrer Heilpraktikererlaubnis bei, wenn Ihre Erlaubnis nicht durch unser Gesundheitsamt erteilt wurde. Die amtliche Beglaubigung erhalten Sie beispielsweise bei Ihrer Meldebehörde. Schulen, staatliche Studienkollegien oder Universitäten dürfen nur die von ihnen selbst ausgestellten Zeugnisse beglaubigen. Einfache Kopien werden in diesem Fall nicht anerkannt. Beglaubigungen durch Einrichtungen der Kirche (zum Beispiel Kirchengemeinde, Pfarramt), Banken, Rechtsanwälte*innen, Studierendenwerke und so weiter gelten nicht als amtliche Beglaubigungen und werden daher ebenfalls nicht anerkannt. Zusätzlich wird eine Kopie Ihres Personalausweises benötigt. Die Unterlagen übersenden Sie bitte vollständig auf dem Postweg.

Wenn Sie die Heilpraktikererlaubnis durch unser Gesundheitsamt erhalten haben, können Sie Ihre Anzeige anhand des oben genannten Formulars auch online übersenden. In diesem Fall reicht zudem eine einfache Kopie Ihrer Erlaubnisurkunde sowie Ihres Personalausweises aus.

Praxisummeldung und Praxisabmeldung

Zur Ummeldung oder Abmeldung Ihrer Praxis nutzen Sie bitte ebenfalls das Formular:
"Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung der Praxistätigkeit als Heilpraktiker*in"
Dieses finden Sie unter: "Downloads und Infos"

Die Ummeldung oder Abmeldung Ihrer Praxis können Sie unmittelbar online vornehmen.

Eine persönliche Vorsprache ist bei An-, Um- und Abmeldung der Praxistätigkeit nicht erforderlich.

Sofern Sie eine schriftliche Bestätigung der An-, Um- oder Abmeldung Ihrer Praxistätigkeit wünschen, vermerken Sie dies bitte auf dem oben genannten Formular. Die schriftliche Bestätigung ist gebührenpflichtig (25 Euro).

Unter folgendem Link erhalten Sie weitere orientierende Informationen:

Hygieneanforderungen an Praxen für Naturheilkunde

Zudem können Sie sich an die Berufsverbände für Heilpraktiker*innen wenden, zum Beispiel hinsichtlich hygienerechtlicher Vorschriften oder Musterhygieneplänen.

Gebühren

Wenn Sie die gesamte Kenntnisüberprüfung erfolgreich abschließen, müssen Sie circa 550 Euro bezahlen.

Wenn Sie die Überprüfung nicht erfolgreich abschließen, müssen Sie 325 Euro (nach schriftlicher Überprüfung) oder circa 535 Euro (nach mündlicher Überprüfung) bezahlen.

Die einzelnen Gebührenpositionen lauten:

  • schriftlicher Teil der Kenntnisüberprüfung: 280 Euro
  • mündlicher Teil der Kenntnisüberprüfung: 110 Euro
  • Aufwandsentschädigungen für die gesetzlich vorgeschriebenen Beisitzer*innen während der mündlichen Überprüfung: circa 100 Euro
  • Erteilung der Erlaubnis: 60 Euro
  • Ablehnung Ihres Antrages: 45 Euro

Nach Abschluss der Kenntnisüberprüfung erhalten Sie eine Gesamtabrechnung aller oben genannten Gebühren. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Sie keine dieser Gebühren bezahlen.

Weitere mögliche Kosten

Wenn Sie Ihren Überprüfungstermin verschieben möchten, kostet Sie dies für jede Terminverschiebung 40 Euro. Ziehen Sie Ihren Antrag zurück (Rücknahme), kostet Sie dies ebenfalls 40 Euro.

Über die Gebühren für eine Terminverschiebung oder Rücknahme erhalten Sie unmittelbar nach entsprechender Bearbeitung einen Gebührenbescheid.

Rechtliche Grundlagen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Gesundheitsberufe und Gesundheitsrecht
Neumarkt 15-21
50667 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221- 33191
Telefax
0221 / 221-24775
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr
und nach besonderer Vereinbarung

Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Vorsprache im Gesundheitsamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist und Unterlagen nur per Post und nicht persönlich eingereicht werden können!

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1, 3, 4, 7, 9, 16 und 18 (Haltestelle Neumarkt)
Bus-Linien 136, 146 (Haltestelle Neumarkt)

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