Nachfolgend sind die bestehenden Einschränkungen und Verbote erläutert, die Sie an jüdischen Feiertagen beachten müssen.
Informationen rund um die Verbote an jüdischen Feiertagen
Am Neujahrsfest, das zwei Tage dauert, und am Versöhnungstag sowie am Vorabend dieses Tages sind ab 18 Uhr während der Hauptgottesdienstzeit in der Nähe von Synagogen und sonstigen zu gottesdienstlichen Zwecken dienenden Räumlichkeiten und Gebäuden
- alle vermeidbaren Lärm erregenden Handlungen und
- öffentliche Versammlungen, Auf- und Umzüge
verboten.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
-
Gewerbeabteilung
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln -
- Telefax
- siehe Service-Fax
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Gewerbeabteilung
- Öffnungszeiten
-
Vorsprache nur mit vorheriger Terminvereinbarung mit Bestätigung!
Erlaubnispflichtiges Gewerbe:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8 bis 12 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Mittwoch: geschlossen
nicht erlaubnispflichtiges Gewerbe:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8 bis 12 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestellen Bahnhof Deutz/Messe und Deutz-Fachhochschule)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linien 150, 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linie 153 (Haltestelle Deutz-Fachhochschule)
S-Bahn-Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe)