Wenn Sie zu einem besonderen, aktuellen Anlass alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle gegen Bezahlung anbieten, benötigen Sie dafür eine einmalige Gaststättenerlaubnis, genannt Gestattung.
Benötigte Dokumente
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formloser schriftlicher Antrag
Dieser Antrag muss folgende Angaben enthalten: Name und Vorname des Antragstellers, Art, Ort und Datum der Veranstaltung, Größe des Standes, Saales oder Festzeltes, Art der Getränke.
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Miet-/Pachtvertrag für die Räumlichkeiten
Wichtiger Hinweis
In besonderen Einzelfällen sind zusätzlich Unterlagen zur persönlichen Zuverlässigkeit und/oder zu dem Miet-/Pachtobjekt vorzulegen. Die Information darüber erhalten Sie durch uns.
Beispiele für Anlässe
Eine Gestattung kann etwa für ein Schützenfest, ein Pfarrfest, eine Einweihung oder ein Jubiläum erteilt werden.
Frist zur Antragstellung
Bitte reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Angaben spätetestens drei Wochen vor der Veranstaltung ein.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht zwingend erforderlich, bietet sich jedoch bei umfangreichen Vorhaben an.
Gebühren
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall. Sie liegt zwischen 25 und 200 Euro. Sie können die Gebühr überweisen oder bei einem Geldinstitut einzahlen.
Rechtliche Voraussetzungen
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Gewerbeabteilung – Gaststätten
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-27761
- Telefax
- 0221 / 221-6569168
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Gewerbeabteilung – Gaststätten
- Öffnungszeiten
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Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit Bestätigung!
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestellen Bahnhof Deutz/Messe und Deutz-Fachhochschule)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linien 150, 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linie 153 (Haltestelle Deutz-Fachhochschule)
S-Bahn-Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe)