Die endgültige Gaststättenerlaubnis ermöglicht Ihnen den dauerhaften Betrieb Ihrer Gaststätte und ist nur erforderlich, wenn Sie alkoholische Getränke zum Verzehr vor Ort anbieten. Wenn Sie keine alkoholischen Getränke ausschenken, genügt eine Gewerbeanmeldung. Sie können gleichzeitig oder nachträglich eine Stellvertretungserlaubnis für Ihre*n Stellvertreter*in beantragen.

Benötigte Dokumente

  • Personalausweis

    oder Nationalpass mit Meldebescheinigung

  • Ausländische Staatsangehörige,

    mit Ausnahme von Angehörigen der Europäischen Union, benötigen zudem eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit berechtigt. Bei einer Tätigkeit als Geschäftsführer*in einer juristischen Person, oder als Stellvertreter*in einer natürlichen Person muss die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer vergleichbaren unselbstständigen Erwerbstätigkeit berechtigen.

  • Unterlagen des Objektes

    Bringen Sie bitte die Unterlagen zum Gebäude mit, in dem sich die Gaststätte befindet: Lageplan, Grundrisszeichnung und Schnittzeichnung in zweifacher Ausfertigung

  • Baugenehmigung und Schlussabnahme

  • Pachtvertrag

    in Kopie. Die Bruttopacht muss erkennbar sein.

  • Auskunft in Steuersachen des Finanzamtes

    des Ortes, in dem Sie in den letzen drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben.

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gemeindesteueramtes

    des Ortes, in dem Sie in den letzten drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben. Sie können in Köln die Unbedenklichkeitsbescheinigung online oder per Fax anfordern. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter "Ähnliche Dienstleistungen".

  • Führungszeugnis

    Das Führungszeugnis (Belegart "O") können Sie direkt bei der Antragstellung in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten beantragen oder bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes (für Köln: das Kundenzentrum in Ihrem Bezirksrathaus).

  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister

    Den Auszug (Belegart "9") können natürliche und juristische Personen direkt bei der Antragstellung in der Gewerbemeldestelle (für Köln in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten) beantragen. Natürliche Personen können den Auszug auch bei der Meldebehörde ihres Wohnortes (für Köln: das Kundenzentrum in Ihrem Bezirksrathaus) anfordern.

  • Negativbescheinigung des Insolvenzgerichts

    derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk die oder der Gewerbetreibende, beziehungsweise der oder die gesetzliche Vertreter*in, in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte. Sie erhalten diese Unterlagen beim für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht. Wenn Sie in Köln als wohnhaft gemeldet sind, in: 50939 Köln, Luxemburger Straße 101 (Justizzentrum).

  • Auszug aus der Schuldnerkartei

    über das Vollstreckungsportal der Länder gemäß § 882b Zivilprozessordnung. Diese Bescheinigung ist nur über das Internet erhältlich. Die Internetadresse finden Sie unter "Downloads und Infos". Sofern Sie über keinen Internetzugang verfügen, wenden Sie sich bitte an das Amtsgericht, Abteilung Schuldnerverzeichnis.

  • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer (IHK)

    über die Grundzüge des Lebensmittelrechts. Die IHK bietet dazu regelmäßig Termine an.

  • bei juristischen Personen

    zusätzlich ein Auszug aus dem Handels- und Vereinsregister und eine Ausfertigung des Gesellschaftervertrags oder der Satzung

Zuverlässigkeitsnachweise

Die endgültige Gaststättenerlaubnis ist raum-, betriebsart- und personengebunden und kann nur erteilt werden, wenn Sie als Antragsteller*in zuverlässig sind. Ihre Zuverlässigkeit weisen Sie durch die oben aufgelisteten Belege nach.

Die Gewerbeabteilung prüft, ob die Gaststätte in der beabsichtigten Form geführt werden darf. Das hängt insbesondere von der Lage der Gaststätte und den Räumlichkeiten ab.

Antrag durch eine juristische Person

Stellen Sie den Antrag als juristische Person, also als Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), als eingetragener Verein oder Ähnliches? Dann sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die juristische Person als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen, also

  • Geschäftsführer*in
  • Vorstandsvorsitzende*r 

bei der Antragstellung vorzulegen.

Gaststätte durch Stellvertretung führen lassen

Wenn Sie die Gaststätte durch eine*n Stellvertreter*in führen lassen wollen, dann müssen Sie selbst den Antrag dazu stellen. Dabei müssen Sie die persönlichen Unterlagen der vorgesehenen Person für die Stellvertretung mit einreichen.

Wann wird keine Gaststättenerlaubnis benötigt ?

Eine Erlaubnis ist nicht erforderlich, wenn Sie

  • nur alkoholfreie Getränke
  • unentgeltliche Kostproben
  • zubereitete Speisen oder
  • in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste

verabreichen wollen.

Ein Beherbergungsbetrieb ist nicht mehr Gaststätte im Sinne des Gaststättengesetzes.

Allerdings ist auch bei einer erlaubnisfreien Gaststätte oder einem Beherbergungsbetrieb eine Gewerbeanmeldung bei der Gewerbeabteilung erforderlich.

Kontakt

Service-Telefon: 0221 / 221-27761

Service-Fax: 0221 / 221-26131

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist mit Terminvereinbarung erforderlich.

Gebühren

Die Gebühren für eine Gaststättenerlaubnis werden bei der Antragstellung für Sie errechnet und liegen zwischen 530,33 und 3.500 Euro.

Hinzu kommen die Gebühren für das Führungszeugnis und den Auszug aus dem Gewerbezentralregister in Höhe von jeweils 13 Euro sowie die Gebühr für die Gewerbeanmeldung in Höhe von 26 Euro für natürliche Personen, 33 Euro für juristische Personen und für jede weitere geschäftsführende Person 13 Euro.

Sie können die Gebühr überweisen oder bar einzahlen.

Rechtliche Voraussetzungen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Gewerbeabteilung – Gaststätten
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-27761
Telefax
0221 / 221-6569168
Kontakt
Öffnungszeiten

Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit Bestätigung!

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestellen Bahnhof Deutz/Messe und Deutz-Fachhochschule)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linien 150, 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linie 153 (Haltestelle Deutz-Fachhochschule)
S-Bahn-Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe)

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