Es gibt Tätigkeiten, die überwachungsbedürftig sind, da Sie zur Ausübung eine gewisse Zuverlässigkeit besitzen müssen. Für diese Tätigkeiten werden zusätzliche Unterlagen benötigt, welche grundsätzlich für alle gewerbetreibenden Personen beantragt werden.

Eine Auflistung finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Benötigte Dokumente

  • Eine grundsätzliche Aufzählung der benötigten Unterlagen für eine Gewerbean- oder -ummeldung finden Sie, indem Sie rechts in der Service-Box auf Ihre zu meldende Rechtsform klicken. Wenn Sie Tätigkeiten die gem. §38 GewO überwachungsbedürftig sind ausüben, benötigen Sie zusätzlich folgende Unterlagen: Bitte beachten Sie das die Unterlagen grundsätzlich für alle gewerbetreibenden Personen beantragt werden müssen.

  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für die natürliche Person

    wenn Sie zur Meldung des Gewerbes persönlich vorsprechen, kann der Auszug oder die Auszüge direkt vor Ort beantragt werden, sofern Sie in Köln wohnhaft sind. Wenn die Gewerbeanmeldung schriftliche erfolgt, muss der Gewerbezentralregisterauszug bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes beantragt werden.

  • Führungszeugnis

    wenn Sie zur Meldung des Gewerbes persönlich vorsprechen, kann das Führungszeugnis oder die Führungzeugnisse direkt vor Ort beantragt werden, sofern Sie in Köln wohnhaft sind. Wenn die Gewerbeanmeldung schriftliche erfolgt, muss das Führungszeugnis bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes beantragt werden.

  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für die juristische Person

    wenn Sie eine im Handelsregister eingetragene Kapital- oder Personengesellschaft melden, muss eine Gewerbezentralregisterauskunft für die juristische Person sowie von allen geschäftsführenden Personen einen Führungszeugnis beantragt werden. Nähere Informationen zur Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister finden Sie in der Service-Box auf der rechten Seite.

Liste überwachungsbedürftiger Tätigkeiten

Folgende Tätigkeiten sind überwachungsbedürftig (§ 38 Gewerbeordnung):

An- und Verkauf von

  • hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computern, optischen Erzeugnissen, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen, Pelz- und Lederbekleidung
  • Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
  • Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen
  • Edelstein, Perlen und Schmuck
  • Altmetallen

Weitere überwachungsbedürftige Tätigkeiten sind:

  • Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien, Detekteien)
  • Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
  • Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
  • Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste
  • Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge

Vorsprache

Eine Gewerbemeldung können Sie

  • elektronisch per Online-Gewerbemeldung (empfohlen)
  • schriftlich
  • persönlich vornehmen.

Wenn Sie Ihr Gewerbe online im Wirtschafts-Service-Portal Nordrhein-Westfalen tätigen, erhalten Sie unmittelbar nach Durchführung Ihrer Gewerbemeldung Ihre maschinell erstellte Empfangsbescheinigung, den so genannten Gewerbeschein. Der Gewerbeschein wird Ihnen als PDF-Dokument im Wirtschafts-Service-Portal Nordrhein-Westfalen zum Herunterladen zur Verfügung gestellt und kann sofort verwendet werden.

Wirtschafts-Service-Portal Nordrhein-Westfalen

Gebühren

Die nachfolgend aufgeführten Gebühren richten sich nach der Tarifstelle 12.1.3 des Allgemeinen Gebührentarifs zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW:

  • 26 Euro für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter*innen von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind (GbR, oHG, KG, GmbH und Co. KG et cetera)
  • 33 Euro für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter*innen von Personengesellschaften sind
  • 13 Euro für jede*n weitere*n gesetzliche*n Vertreter*in bei juristischen Personen
  • zusätzlich 13 Euro pro Gewerbezentralregisterauszug/Führungszeugnis gemäß Tarifstelle 803/805 der Justizverwaltungskostenordnung (JVKostO) in Verbindung mit § 150 GewO

Über die anfallenden Gebühren wird Ihnen ein Gebührenbescheid übergeben.

Rechtliche Voraussetzungen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Gewerbemeldestelle
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-27751, Montag bis Freitag, 9 bis 13 Uhr
Telefax
0221 / 221-28643
Kontakt

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestellen Bahnhof Deutz/Messe und Deutz-Fachhochschule)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linien 193, 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
S-Bahn-Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe)

Fahrplanschnellsuche

Fahrplansuche auf KVB.koeln