Im Gewerbezentralregister sind Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende sowie Versagungen und Widerrufe von Gewerbeerlaubnissen verzeichnet. Sie können per Antrag Auskunft über eventuelle Eintragungen für Ihr Unternehmen erhalten; Informationen für Einzelunternehmen, eingetragene Kaufleute und GbRs finden Sie unter Gewerbezentralregisterauszug für natürliche Personen.
Bei dringendem Bedarf können Sie den Antrag persönlich beim Bundesamt für Justiz in Bonn (Adenauerallee 99-103, 53113) einreichen und den Auszug direkt dort erhalten; beachten Sie, dass nur die Geschäftsführung die Auskunft anfordern kann.
Benötigte Dokumente
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Ausweisdokument der antragstellenden Person
Personalausweis oder Pass
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Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
erhältlich beim Amtsgericht Köln, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln, Telefon: 0221 / 7711-0.
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Vollmacht bei Vertretung
Wenn Sie nicht die Möglichkeit haben, persönlich zu erscheinen, können Sie jemanden bevollmächtigen. Diese Person benötigt zuzüglich zu allen benötigten Unterlagen eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht zur Beantragung des Gewerbezentralregisterauszuges und eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes.
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Verwendungszweck
Benötigen Sie den Auszug unmittelbar für eine Behörde, dann geben Sie bitte den Antragsgegenstand, das Aktenzeichen und die Anschrift dieser Behörde an. Ihr Gewerbezentralregisterauszug wird dann automatisch dorthin geschickt.
Online-Beantragung beim Bundesamt für Justiz
Beim Bundesamt für Justiz können Sie Ihren Auszug aus dem Gewerbezentralregister auch online beantragen und bezahlen.
Vorsprache
Sie können zur Beantragung persönlich vor Ort vorsprechen.
Bei der Antragstellung können Sie sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Wenn Sie die Auskunft auf dem Postweg beantragen möchten, übersenden Sie uns bitte einen formlosen Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister mit gut lesbaren Kopien aller benötigten Unterlagen.
Gebühren
Für einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister fällt eine Gebühr von 13 Euro pro Gewerbezentralregisterauszug gemäß Tarifstelle 804 der Justizverwaltungskostenordnung (JVKostO) in Verbindung mit § 150 Gewerbeordnung (GewO) an.
Über die erhobenen Gebühren erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Rechtliche Voraussetzungen
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Gewerbemeldestelle
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-27751, Montag bis Freitag, 9 bis 13 Uhr
- Telefax
- 0221 / 221-28643
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Gewerbemeldestelle
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestellen Bahnhof Deutz/Messe und Deutz-Fachhochschule)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linien 193, 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
S-Bahn-Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe)