Im Gewerbezentralregister sind Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende sowie Versagungen und Widerrufe von Gewerbeerlaubnissen verzeichnet. Sie können per Antrag Auskunft über eventuelle Eintragungen für Ihr Unternehmen erhalten; Informationen für Einzelunternehmen, eingetragene Kaufleute und GbRs finden Sie unter Gewerbezentralregisterauszug für natürliche Personen.

Bei dringendem Bedarf können Sie den Antrag persönlich beim Bundesamt für Justiz in Bonn (Adenauerallee 99-103, 53113) einreichen und den Auszug direkt dort erhalten; beachten Sie, dass nur die Geschäftsführung die Auskunft anfordern kann.

Benötigte Dokumente

  • Ausweisdokument der antragstellenden Person

    Personalausweis oder Pass

  • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister

    erhältlich beim Amtsgericht Köln, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln, Telefon: 0221 / 7711-0.

  • Vollmacht bei Vertretung

    Wenn Sie nicht die Möglichkeit haben, persönlich zu erscheinen, können Sie jemanden bevollmächtigen. Diese Person benötigt zuzüglich zu allen benötigten Unterlagen eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht zur Beantragung des Gewerbezentralregisterauszuges und eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes.

  • Verwendungszweck

    Benötigen Sie den Auszug unmittelbar für eine Behörde, dann geben Sie bitte den Antragsgegenstand, das Aktenzeichen und die Anschrift dieser Behörde an. Ihr Gewerbezentralregisterauszug wird dann automatisch dorthin geschickt.

Online-Beantragung beim Bundesamt für Justiz

Beim Bundesamt für Justiz können Sie Ihren Auszug aus dem Gewerbezentralregister auch online beantragen und bezahlen.

Bundesamt für Justiz Zum Online-Portal des Bundesamts für Justiz

Vorsprache

Sie können zur Beantragung persönlich vor Ort vorsprechen.  

Bei der Antragstellung können Sie sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.

Wenn Sie die Auskunft auf dem Postweg beantragen möchten, übersenden Sie uns bitte einen formlosen Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister mit gut lesbaren Kopien aller benötigten Unterlagen.

Gebühren

Für einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister fällt eine Gebühr von 13 Euro pro Gewerbezentralregisterauszug gemäß Tarifstelle 804 der Justizverwaltungskostenordnung (JVKostO) in Verbindung mit § 150 Gewerbeordnung (GewO) an.

Über die erhobenen Gebühren erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Rechtliche Voraussetzungen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Gewerbemeldestelle
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-27751, Montag bis Freitag, 9 bis 13 Uhr
Telefax
0221 / 221-28643
Kontakt

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestellen Bahnhof Deutz/Messe und Deutz-Fachhochschule)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linien 193, 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
S-Bahn-Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe)

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