Wenn Sie das Bewachungsgewerbe ausüben möchten, benötigen Sie hierfür eine besondere Erlaubnis. Dies gilt sowohl für den Objektschutz als auch für den Personenschutz.
Bitte beachten Sie, dass die nachfolgend genannten Unterlagen von Ihrem Ausstellungsdatum an drei Monate anerkannt werden!
Benötigte Dokumente
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Schriftlicher Antrag
Den Antrag stellen Sie in der Gewerbeabteilung des Ordnungsamtes, in dessen Bereich die Betriebsstätte liegt, in Köln also beim Amt für öffentliche Ordnung - Gewerbeangelegenheiten. Die Kontaktdaten finden Sie hier unter "Kontakt". Den Antragsvordruck erhalten Sie dort.
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Personalausweis oder Nationalpass
Ausländische Staatsangehörige, außer EU-Angehörige, benötigen zudem eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit berechtigt. Bei einer Tätigkeit als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer einer jurististischen oder als Stellvertreter einer natürlichen Person benötigen Sie diese zur Ausübung einer vergleichbaren unselbstständigen Tätigkeit.
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Auszug aus dem Gewerbezentralregister
nach Belegart 9. Den Auszug können natürliche und juristische Personen direkt bei der Abteilung Gewerbeangelegenheiten beantragen. Natürliche Personen können den Auszug auch bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes anfordern. Wenn Sie in Köln wohnen, wenden Sie sich an ein Kundenzentrum Ihrer Wahl.
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Auskunft in Steuersachen des Finanzamtes,
in dessen Bezirk die jeweilige Person in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte.
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Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gemeindesteueramtes
des Wohnortes, in dessen Bezirk die jeweilige Person in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte. Sie können in Köln die Unbedenklichkeitsbescheinigung online oder per Fax anfordern. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter "Ähnliche Dienstleistungen" weiter unten. Sollten Sie außerhalb Kölns wohnen, dann erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
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Auszug aus der Schuldnerkartei für den Zeitraum ab 1. Januar 2013
über das Vollstreckungsportal der Länder (§ 882 b ZPO - Zivilprozessordnung - nach Änderung des Zwangsvollstreckungsrechts ab 1. Januar 2013). Nur über Internet erhältlich. Sofern Sie über keinen Internetzugang verfügen, wenden Sie sich bitte an das Amtsgericht, Abteilung Schuldnerverzeichnis.
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Bescheinigung des Insolvenzgerichts
derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk die oder der Gewerbetreibende, beziehungsweise die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter, in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte. Sie erhalten den Auszug beim für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht. Wenn Sie in Köln als wohnhaft gemeldet sind, in: 50939 Köln, Luxemburger Straße 101 (Justizzentrum).
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Nachweis über den Abschluss von Haftpflichtversicherungen
Bei Personenschutz gegen Personenschäden mindestens 1.000.000 Euro, bei Objektschutz gegen Sachschäden mindestens 250.000 Euro, gegen das Abhandenkommen bewachter Objekte mindestens 15.000 Euro, gegen reine Vermögensschäden mindestens 12.500 Euro.
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Nachweis der Sachkundeprüfung bei der IHK
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Handelsregisterauszug
nur bei juristischen Personen
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Gesellschaftsvertrag
sowie das Gesellschafterverzeichnis (bei juristischen Personen)
Antrag durch eine juristische Person
Stellen Sie den Antrag als juristische Person, also als Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), als eingetragener Verein oder Ähnliches? Dann sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die juristische Person als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen, also
- Geschäftsführerin oder Geschäftsführer,
- Vorstandsvorsitzende oder Vorstandsvorsitzender
bei der Antragstellung vorzulegen.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Gebühren
Die Gebühren werden im Einzelfall festgesetzt. Die Gebühr für die Erteilung einer Bewachungserlaubnis bemisst sich anhand nachfolgender Kriterien:
Antrag durch eine natürliche Person:
- Es liegen keine Negativerkenntnisse vor 250 Euro + wirtschaftlicher Wert (WW)
- Vorliegen von Negativerkenntnissen, jedoch ohne Auswirkung 305 Euro + WW
- Anforderung der Starfakte notwendig 366 Euro + WW
Wirtschaftlicher Wert: Lebensalter bis zur Erreichung der Altersgrenze (67 Jahre) x 25 Euro je Jahr
Antrag durch eine juristische Person:
- Es liegen keine Negativerkenntnisse vor 305 Euro + WW
- Vorliegen von Negativerkenntnissen, jedoch ohne Auswirkung 366 Euro + WW
- Anforderung der Starfakte notwendig 427 Euro + WW
Wirtschaftlicher Wert: grundsätzlicher wirtschaftlicher Wert von 3350 Euro
Prüfung der Zuverlässigkeit und Qualifikation beim Wechsel des gesetzlichen Vertreters:
- Keine Negativerkenntnisse 305 Euro
- Negativerkenntnisse, jedoch ohne Auswirkung 366 Euro
- Anforderung der Strafakte notwendig 427 Euro
Prüfung der Zuverlässigkeit und Qualifikation der Betriebsleitung oder mit der Leistung des Betriebs oder einer Zweitniederlassung beauftragten Person:
Bei einer natürlichen Person:
- Keine Negativerkenntnisse 250 Euro
- Negativerkenntnisse, jedoch ohne Auswirkung 305 Euro
- Anforderung der Strafakte notwendig 366 Euro
Bei einer juristischen Person:
- Keine Negativerkenntnisse 305 Euro
- Negativerkenntnisse, jedoch ohne Auswirkung 366 Euro
- Anforderung der Strafakte notwendig 427 Euro
Hinzu kommen die Gebühren für den Auszug aus dem Gewerbezentralregister in Höhe von 13 Euro.
Ein Antrag ist auch dann gebührenpflichtig,
- wenn Sie ihn zurücknehmen, aber bereits mit seiner Bearbeitung begonnen wurde,
- wenn der Antrag abgelehnt wird.
Dies gilt allerdings nicht, wenn er wegen Unzuständigkeit abgelehnt wurde. Die Gebühr beträgt in beiden Fällen dann in der Regel 75 Prozent der Gebühr, die für eine Erlaubnis fällig gewesen wäre. (§ 15 Absatz 2 Gebührengesetz)
Rechtliche Voraussetzungen
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Gewerbeabteilung – Bewachungsgewerbe
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-27834
- Telefax
- 0221 / 221-6569155
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Gewerbeabteilung – Bewachungsgewerbe
- Öffnungszeiten
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Nur nach Terminvereinbarung
Anfahrt
Stadtbahn: Linien 1, 3, 4, 9
Bus: Linien 150, 153, 156
Haltestelle: Bf. Deutz-Messe LANXESS arena, Deutz Technische Hochschule (Linien 1, 9, 153)
S-Bahn: Linien S6, S11, S12, S13, S19 sowie RE-RB- und Fernverkehr