Für die gewerbsmäßige Versteigerung von fremden beweglichen Sachen, fremden Grundstücken oder fremden Rechten benötigen Sie eine Erlaubnis. Hier geht es um eine gewerbliche Tätigkeit als Versteigernde.
Benötigte Dokumente
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Bitte beachten Sie:
Die nachfolgend genannten Unterlagen werden DREI Monate anerkannt, gerechnet vom Tag ihrer Ausstellung an.
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Führungszeugnis
Das Führungszeugnis, Belegart "0" (Null), können Sie direkt bei der Antragstellung oder in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten beantragen oder bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes, für Köln: das Kundenzentrum in Ihrem Bezirksrathaus.
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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Den Auszug können natürliche und juristische Personen direkt bei der Antragstellung in der Gewerbemeldestelle beantragen, für Köln in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten. Natürliche Personen können den Auszug auch bei der Meldebehörde ihres Wohnortes anfordern, für Köln: das Kundenzentrum in Ihrem Bezirksrathaus.
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Auskunft in Steuersachen des Finanzamtes
Die Auskunft in Steuersachen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.
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Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gemeindesteueramtes
des Wohnortes. Sie können in Köln die Unbedenklichkeitsbescheinigung online oder per Fax anfordern. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter "Ähnliche Dienstleistungen" weiter unten. Sollten Sie außerhalb Kölns wohnen, dann erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
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Auszug aus der Schuldnerkartei für den Zeitraum ab 1. Januar 2013
über das Vollstreckungsportal der Länder (§ 882b Zivilprozessordnung nach Änderung des Zwangsvollstreckungsrechts ab 1. Januar 2013). Nur über Internet erhältlich. Sofern Sie über keinen Internetzugang verfügen, wenden Sie sich bitte an das Amtsgericht, Abteilung Schuldnerverzeichnis.
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Bescheinigung des Insolvenzgerichts
derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk der*die Gewerbetreibende beziehungsweise der*die gesetzliche Vertreter*in in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte. Sie erhalten den Auszug beim für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht. Wenn Sie in Köln als wohnhaft gemeldet sind, in: 50939 Köln, Luxemburger Straße 101 (Justizzentrum).
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Personalausweis oder Nationalpass
Ausländische Staatsangehörige, mit Ausnahme von Angehörigen der Europäischen Union, benötigen zudem eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit berechtigt. Bei einer vergleichbaren unselbständigen Tätigkeit als Geschäftsführer*in einer juristischen Person, oder als Stellvertreter*in einer natürlichen Person gilt dasselbe.
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Handelsregisterauszug
Diesen müssen Unternehmen vorlegen, die im Handelsregister eingetragen sind.
Antrag durch eine juristische Person
Stellen Sie den Antrag als juristische Person, also als Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), als eingetragener Verein oder Ähnliches? Dann sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die juristische Person als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen, also
- Geschäftsführer*in
- Vorstandsvorsitzende*r
bei der Antragstellung vorzulegen.
An wen richten Sie Ihren Erlaubnisantrag?
Das Erlaubnisverfahren wird immer von der Gemeinde- oder Stadtverwaltung durchgeführt, in deren Bereich Sie sich selbständig machen möchten, wo also der Betriebssitz liegen soll oder liegt. Für den Fall des Betriebssitzes in Köln geben Sie also Ihren Antrag beim Amt für öffentliche Ordnung ab.
Steht Ihr Betriebssitz noch nicht fest, dann wenden Sie sich bitte an die Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes.
Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter 0221 / 221-26449.
Weitere Informationen
Vorsprache
Den Antrag müssen Sie persönlich abgeben.
Gebühren
Die Gebühr beträgt 700 Euro. Die Zahlung der Gebühren ist nur durch Überweisung oder Bareinzahlung bei einem Geldinstitut möglich. Bei Ablehnung oder bei Rücknahme Ihres Antrages werden bis zu drei Viertel der Antragsgebühr fällig.
Rechtliche Voraussetzungen
§ 34 b Gewerbeordnung (GewO NW)
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Gewerbeabteilung
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln -
- Telefax
- siehe Service-Fax
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Gewerbeabteilung
- Öffnungszeiten
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Vorsprache nur mit vorheriger Terminvereinbarung mit Bestätigung!
Erlaubnispflichtiges Gewerbe:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8 bis 12 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Mittwoch: geschlossen
nicht erlaubnispflichtiges Gewerbe:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8 bis 12 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestellen Bahnhof Deutz/Messe und Deutz-Fachhochschule)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linien 150, 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linie 153 (Haltestelle Deutz-Fachhochschule)
S-Bahn-Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe)