Sie haben Ihre Gewerbemeldung verloren oder benötigen aus bestimmten Gründen eine aktuelle Ausfertigung Ihrer Gewerbemeldung?
Sie können von jeder Gewerbemeldung weitere Ausfertigungen beantragen. Bei diesen Ausfertigungen handelt es sich um die sogenannten Zweitschriften.
Benötigte Dokumente
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Schriftlicher Antrag
Der Antrag muss von der antragsstellenden Person unterschrieben sein.
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Ausweisdokument der antragstellenden Person
Personalausweis oder Reisepass
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Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
Wenn Sie eine eingetragene juristische Person gemeldet haben (erhältlich beim Amtsgericht Köln, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln, Telefon: 0221 / 7711-0).
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Vollmacht bei Vertretung
Wenn Sie nicht die Möglichkeit haben, persönlich zu erscheinen, können Sie jemanden bevollmächtigen. Diese Person benötigt zusätzlich zu allen benötigten Unterlagen eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht zur Beantragung einer Zweitschrift und eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes.
Antragstellende Person
- Einzelunternehmen: der*die Gewerbetreibende
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts: alle GbR-Partner*innen gemeinsam
- Kapitalgesellschaft: die Geschäftsführung
- Personengesellschaft: alle Gesellschafter*innen gemeinsam
Form des Antrags
Die Zweitschrift kann mit einfachem Schreiben beantragt werden.
Die Antragstellung ist auf folgende Arten zulässig:
- schriftlich per Post oder Fax
- persönlich bei der Gewerbemeldestelle (nur in Ausnahmefällen mit vorheriger Terminvereinbarung)
Anträge per E-Mail oder über das Kontaktformular sind aus datenschutzrechtlichen Gründen beziehungsweise aufgrund der fehlenden Unterschrift nicht möglich.
Falsch eingegangene oder unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden und müssen zurückgewiesen werden.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich und nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Nutzen Sie stattdessen die Möglichkeit Ihren Antrag schriftlich per Post oder Fax einzureichen.
Sie können sich bei dieser Angelegenheit auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Gebühren
Für die Ausstellung einer Zweitschrift fällt eine Gebühr von 20 Euro gemäß Tarifstelle 1.1.2 des Allgemeinen Gebührentarifs zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW an.
Rechtliche Voraussetzung
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Gewerbemeldestelle
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-27751, Montag bis Freitag, 9 bis 13 Uhr
- Telefax
- 0221 / 221-28643
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Gewerbemeldestelle
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestellen Bahnhof Deutz/Messe und Deutz-Fachhochschule)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linien 193, 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
S-Bahn-Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe)