In Köln gibt es insgesamt 64 Kehrbezirke. Für jeden Kehrbezirk gibt es eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder einen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.

Wer ist zuständig?

Wer Ihre zuständige Bezirksschornsteinfegerin oder Ihr zuständiger Bezirksschornsteinfeger ist, können Sie bei der Schornsteinfeger-Innung Köln, Genker Straße 8, 53842 Troisdorf, Telefon 02241 / 94907711 erfragen. Für den Bereich des Handwerkskammerbezirks Köln können Sie dies auch online tun.

Internetseite der Schornsteinfeger-Innung

Das neue Schornsteinfeger-Recht

Seit dem 1. Januar 2013 stehen die Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger untereinander im freien Wettbewerb. Das bedeutet für Sie, dass Sie zukünftig eine Schornsteinfegerin oder einen Schornsteinfeger frei wählen können.
Dies gilt nicht für die hoheitlichen Aufgaben (Feuerstättenschau, Bauabnahme neuer Feuerstätten und Schornsteine, Überprüfung Betriebs- und Brandsicherheit, Durchführung behördlich angeordneter Ersatzvornahmen), die ausschließlich von der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin oder dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durchzuführen sind.

Pflichten für Eigentümerinnen und Eigentümer

Mit dem neuen Schornsteinfegerrecht werden Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer aber auch stärker in die Verantwortung und Haftung genommen.

Wer Eigentum an Gebäuden und Wohnungen besitzt, hat eigenverantwortlich und fristgerecht (Handlungspflicht) die Reinigung und Überprüfung seiner Feuerungsanlagen durch einen zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb zu veranlassen und gegenüber der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin oder dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger nachzuweisen. Grundlage hierfür stellt der sogenannte Feuerstättenbescheid dar, den die Eigentümerin oder der Eigentümer von seiner Bezirksschornsteinfegerin beziehungsweise seinem Bezirksschornsteinfeger erhalten hat. Darin ist festgelegt, welche Schornsteinfegerarbeiten an welchen Anlagen und innerhalb welchen Zeitraumes durchzuführen sind.

Die beauftragte Schornsteinfegerin beziehungsweise der beauftragte Schornsteinfeger füllt hierzu ein Formblatt aus und übergibt es der Eigentümerin oder dem Eigentümer zur Weiterleitung an die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Sie können das Formblatt aber auch im Auftrag der Eigentümerin oder des Eigentümers direkt dorthin übermitteln.

Der Nachweis (Formblatt) gegenüber der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin oder dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger entfällt natürlich, wenn diese selbst mit der Durchführung der Schornsteinfegerarbeiten beauftragt werden.

Die Eigentümerinnen und Eigentümer sind ferner verpflichtet, Änderungen an ihren überprüfungspflichtigen Anlagen der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin oder dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger mitzuteilen.

Bei Wohnungseigentum treffen die Pflichten die jeweilige Eigentümerin, den jeweiligen Eigentümer, sofern sich Feuerungsanlagen in deren Sondereigentum befinden. Bei Anlagen im Allgemeineigentum, zum Beispiel Schornsteine und Zentralheizungen, ist die Eigentümergemeinschaft verpflichtet.

Bei der Beauftragung der Schornsteinfegerarbeiten handelt es sich um einen privatrechtlichen Vertrag. Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen und Bezirksschornsteinfeger werden für ihre Arbeit auf Grundlage der Kehr- und Überprüfungsordnung bezahlt. Die Bezirksschornsteinfegerin, der Bezirksschornsteinfeger erstellt über die Gebühren eine Rechnung.

Schornsteinfeger-Register

Ob der mit der Durchführung der Arbeiten beauftragte Schornsteinfegerbetrieb zur Durchführung der Arbeiten berechtigt ist, können Sie beim Schornsteinfegerregister des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfragen.

Schornsteinfegerregister
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Kontakt

Für weitere Fragen zum Thema „bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger" wenden Sie sich bitte an
Telefon: 0221 / 221-26955.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Gewerbeabteilung
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
Zeichenerklärung
Telefax
siehe Service-Fax
Kontakt
Öffnungszeiten

Vorsprache nur mit vorheriger Terminvereinbarung mit Bestätigung!

Erlaubnispflichtiges Gewerbe:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8 bis 12 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Mittwoch: geschlossen

nicht erlaubnispflichtiges Gewerbe:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8 bis 12 Uhr
Mittwoch: geschlossen

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestellen Bahnhof Deutz/Messe und Deutz-Fachhochschule)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linien 150, 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linie 153 (Haltestelle Deutz-Fachhochschule)
S-Bahn-Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe)

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