Eintrag im Handelsregister: HRB
Bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft, wie einer GmbH oder AG, müssen Sie das Gewerbe neu anmelden. Wenn Sie das Gewerbe vor der Eintragung im Handelsregister anmelden möchten, erfolgt dies als Anmeldung in Gründung. Nach der Eintragung haben Sie die Möglichkeit, eine Gewerbeummeldung vorzunehmen; die Anmeldung in Gründung muss von allen Gesellschafter*innen gemeinsam durchgeführt werden.
Benötigte Dokumente
-
Ausweisdokumente aller antragstellenden Personen
Personalausweis oder Pass
-
Aufenthaltserlaubnis mit dem Vermerk "Erwerbstätigkeit gestattet"
wenn Sie nicht aus einem Staat der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz kommen.
-
persönliche Angaben aller geschäftsführenden Personen
Privatanschrift, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit
-
Notarvertrag
-
Vollmacht
Wenn nicht alle antragstellenden Personen die Möglichkeit haben zu erscheinen, können Sie sich von einer bevollmächtigten Person vertreten lassen. Diese Vollmacht muss von allen nicht anwesenden Personen ausgestellt und zusammen mit einer Kopie des Ausweisdokumentes der zu vertretenden Person vorgelegt werden.
-
Eintrag bei der Handwerkskammer
Der Eintrag in der Handwerkskammer muss bei handwerklichen oder handwerksähnlichen Tätigkeiten vorgenommen werden.
Eintrag bei der Handwerkskammer
Bei handwerklichen oder handwerksähnlichen Tätigkeiten benötigen Sie für die Ausübung eines Gewerbes die Eintragung in die Handwerksrolle der Handwerkskammer zu Köln.
Genehmigungspflichtige Tätigkeiten
Bitte beachten Sie, dass für erlaubnispflichtige oder überwachungsbedürftige Tätigkeiten noch weitere Unterlagen erforderlich sind. Informationen dazu finden Sie in den entsprechenden Links unter "Ähnliche Dienstleistungen".
Elektronische Gewerbemeldung
Sie haben die Möglichkeit, Gewerbemeldungen online im Wirtschafts-Service-Portal Nordrhein-Westfalen zu tätigen. Sie erhalten unmittelbar nach Durchführung Ihrer Gewerbemeldung Ihre maschinell erstellte Empfangsbescheinigung, den so genannten Gewerbeschein. Der Gewerbeschein wird Ihnen als PDF-Dokument im Wirtschaft-Service-Portal Nordrhein-Westfalen zum Herunterladen zur Verfügung gestellt.
Vorsprache
Sie haben die Möglichkeit, Gewerbemeldungen online im Wirtschaft-Service-Portal Nordrhein-Westfalen zu tätigen.
Wenn Sie die Gewerbemeldung auf dem Postweg durchführen möchten, übersenden Sie uns bitte ein von jeder antragstellenden Person ausgefülltes und unterschriebenes Formular für die jeweilige Gewerbemeldung mit gut lesbaren Kopien aller benötigten Unterlagen. Die Formulare finden Sie unter "Downloads und Infos" zum Herunterladen. Diese PDF-Formulare können Sie online ausfüllen, speichern und ausdrucken.
Zur persönlichen Vorsprache kommen Sie bitte zu den angegebenen Öffnungszeiten in die Gewerbemeldestelle. Alle Infos dazu unter "Kontakt und Erreichbarkeit".
Sie können sich bei der Gewerbemeldung auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Gebühren
Die nachfolgend aufgeführten Gebühren richten sich nach der Tarifstelle 12.1.3 des Allgemeinen Gebührentarifs zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW:
- 33 Euro für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter*innen von Personengesellschaften sind
- 13 Euro für jede*n weitere*n gesetzliche*n Vertreter*in bei juristischen Personen
Über die Gebühren erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Eine Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.
Rechtliche Voraussetzungen
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
-
Gewerbemeldestelle
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln -
-
- Telefon
- 0221 / 221-27751, Montag bis Freitag, 9 bis 13 Uhr
- Telefax
- 0221 / 221-28643
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Gewerbemeldestelle
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestellen Bahnhof Deutz/Messe und Deutz-Fachhochschule)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linien 193, 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
S-Bahn-Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe)