In Köln finden jährlich eine Vielzahl von Messen und Ausstellungen statt. Die Durchführung derartiger Veranstaltungen setzt eine entsprechende Erlaubnis, den Festsetzungsbescheid, zwingend voraus.
Benötigte Dokumente
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Bitte beachten Sie:
Die nachfolgend genannten Unterlagen werden DREI Monate anerkannt, gerechnet vom Tag ihrer Ausstellung an.
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Schriftlicher Antrag
Sie müssen den Antrag mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung stellen. Sie können dazu das Formular benutzen, das wir unter Downloads und Infos zum Herunterladen anbieten. Sie können den Antrag auch formlos schriftlich stellen. Dann muss er folgende Angaben enthalten: Name, Ort und zeitliche Dauer der Veranstaltung, Öffnungszeiten für Besucher*innen sowie für Aussteller*innen, Aufbauzeiten, Abbauzeiten, Teilnahmebedingungen, Teilnahmeberechtigung.
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Baurechtliche Genehmigung
Der von Ihnen vorgesehene Veranstaltungsraum muss für die von Ihnen geplante Messe oder Ausstellung baurechtlich geeignet sein. Wenn dies nicht der Fall ist, müssen Sie oder der*die Betreiber*in des Veranstaltungsraumes eine Baugenehmigung (Nutzungsänderung) für die von Ihnen geplante Messe oder Ausstellung beantragen.
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Aussteller*innenverzeichnis
Ein formloses Verzeichnis aller zum Zeitpunkt der Antragstellung bekannten Aussteller*innen.
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Warenverzeichnis
Dieses Warenverzeichnis muss Angaben zur Art der angebotenen Waren und der Hersteller enthalten. Sofern bei Antragstellung noch kein endgültiges Warenverzeichnis existiert, reicht zur Antragsbearbeitung ein vorläufiges Warenverzeichnis aus.
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Gewerbeanmeldung
Eine aktuelle Gewerbeanmeldung muss Ihnen vorliegen. Ersatz erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Gewerbemeldestelle, die sich nach dem Betriebssitz richtet. In Köln ist das das Amt für öffentliche Ordnung, Abteilung Gewerbeangelegenheiten. Bitte achten Sie auf den Gewerbegegenstand. Dieser muss die Bezeichnung "Gewerbliche Durchführung - Veranstaltung von Messen - Ausstellungen" beinhalten.
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Führungszeugnis
Das Führungszeugnis der Belegart O können Sie direkt bei der Antragstellung in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten beantragen oder bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes. Für Köln ist das das Kundenzentrum in Ihrem Bezirksrathaus.
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Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Den Auszug können natürliche und juristische Personen direkt bei der Antragstellung in der Gewerbemeldestelle, für Köln in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten, beantragen. Natürliche Personen können den Auszug auch bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes, für Köln ist das das Kundenzentrum in Ihrem Bezirksrathaus, anfordern.
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Auszug aus der Schuldnerkartei
über das Vollstreckungsportal der Länder (§ 882b Zivilprozessordnung nach Änderung des Zwangsvollstreckungsrechts ab 1. Januar 2013). Nur über Internet erhältlich. Sofern Sie über keinen Internetzugang verfügen, wenden Sie sich bitte an das Amtsgericht, Abteilung Schuldnerverzeichnis.
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Bescheinigung des Insolvenzgerichts
derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk der*die Gewerbetreibende beziehungsweise der*die gesetzliche Vertreter*in, in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte. Sie erhalten den Auszug beim für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht. Wenn Sie in Köln als wohnhaft gemeldet sind, in: 50939 Köln, Luxemburger Straße 101 (Justizzentrum).
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Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gemeindesteueramtes
des Wohnortes, in dem Sie in den letzen drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben. Sie können in Köln die Unbedenklichkeitsbescheinigung online oder per Fax anfordern. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter "Ähnliche Dienstleistungen" weiter unten. Sollten Sie außerhalb Kölns wohnen, dann erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
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Auskunft in Steuersachen des Finanzamtes
Ihres Wohnortes
Antrag durch eine juristische Person
Handelt es sich bei dem*der Antragsteller*in um eine juristische Person, wie zum Beispiel eine Aktiengesellschaft, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einen Verein oder ähnliches, so sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die juristische Person als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen bei der Antragstellung vorzulegen. Dazu zählen Geschäftsführer*innen, Vorstandsmitglieder und Vorsitzende.
Bei einer Gesellschaft, die im Handelsregister eingetragen ist, muss ein aktueller Handelsregisterauszug beigefügt werden.
Baurechtliche Genehmigung
Grundlegende Voraussetzung für die Erteilung eines Festsetzungsbescheides ist, dass die geplante Veranstaltung baurechtlich genehmigt ist.
Das bedeutet, dass der Veranstaltungsraum nach den baurechtlichen Vorschriften für die Durchführung Ihrer Veranstaltung geeignet sein muss.
Bevor Sie als Veranstalter*in einen Festsetzungsbescheid beantragen, sollten Sie sich also bei unserem Bauaufsichtsamt (Abteilung wiederkehrende Prüfungen) erkundigen, ob der von Ihnen vorgesehene Veranstaltungsraum für die von Ihnen geplante Messe oder Ausstellung baurechtlich geeignet ist. Wenn dies nicht der Fall ist, muss eine Baugenehmigung (Nutzungsänderung) für die von Ihnen geplante Veranstaltung beantragt werden. Ein solcher Antrag kann durch Sie, aber auch durch den*die Betreiber*in des Veranstaltungsraumes erfolgen. Die Prüfung der baurechtlichen Geeignetheit erfordert einen nicht unerheblichen Zeitaufwand, den Sie bei der Planung und Organisation Ihrer Veranstaltung unbedingt berücksichtigen sollten.
Bitte beachten Sie: Wenn der Festsetzungsbescheid zum Beispiel wegen der fehlenden Baugenehmigung nicht erteilt werden kann, ergeht ein Ablehnungsbescheid, der gebührenpflichtig ist. Die Gebühr für einen ablehnenden Bescheid beträgt drei Viertel der Gebühr für einen Festsetzungsbescheid. Es ist deshalb in Ihrem Interesse, zunächst die baurechtlichen Voraussetzungen abzuklären und gegebenenfalls zu schaffen. Erst danach stellen Sie den Antrag auf Festsetzung.
Für Fragen stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 0221 / 221-29879 gern zur Verfügung.
Vorsprache
Der Antrag muss nicht persönlich abgegeben werden. Das Formular kann ohne Unterschrift direkt online versendet werden, die Unterlagen können Sie eingescannt als Anlagen beifügen. Eine Übersendung der vollständigen Antragsunterlagen auf dem Postweg reicht ebenfalls aus. Bitte beachten Sie die durchschnittliche Vorlaufzeit von etwa acht Wochen, da verschiedene Behörden und Institutionen eingeschaltet werden müssen.
Gebühren
Die Gebühr für die Festsetzung einer Ausstellung oder Messe beträgt 750 Euro.
Die Zahlung der Gebühren ist nur durch Überweisung oder Bareinzahlung bei einem Geldinstitut möglich.
Hinzu kommen gegebenenfalls die Gebühren für das Führungszeugnis und den Auszug aus dem Gewerbezentralregister in Höhe von jeweils 13 Euro.
Rechtliche Voraussetzungen
§ 64 und § 65 Gewerbeordnung (GewO NW)
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Gewerbeabteilung
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln -
- Telefax
- siehe Service-Fax
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Gewerbeabteilung
- Öffnungszeiten
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Vorsprache nur mit vorheriger Terminvereinbarung mit Bestätigung!
Erlaubnispflichtiges Gewerbe:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8 bis 12 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Mittwoch: geschlossen
nicht erlaubnispflichtiges Gewerbe:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8 bis 12 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestellen Bahnhof Deutz/Messe und Deutz-Fachhochschule)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linien 150, 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linie 153 (Haltestelle Deutz-Fachhochschule)
S-Bahn-Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe)