Der Jagdschein dokumentiert die grundsätzliche Berechtigung zur Jagdausübung im gesamten Bundesgebiet. Die Jagd mit Greifen oder Falken - Beizjagd - erfordert einen Falknerjagdschein.
Bitte beachten Sie:
Aufgrund der Änderungen im Waffengesetz und im Bundesjagdgesetz durch das am 31. Oktober 2024 in Kraft getretene "Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems" könnte es zu einer längeren Bearbeitungsdauer bei der Jagdscheinbeantragung und -Verlängerung kommen. Die Zuverlässigkeitsüberprüfungen gemäß § 17 Bundesjagdgesetz (BJagdG) und §§ 5 und 6 Waffengesetz dürfen erst nach Antragstellung bei der Unteren Jagdbehörde durchgeführt werden.
Daher nehmen wir Anfragen zur Verlängerung per Mail ab dem 9. Dezember 2024 entgegen.
Benötigte Dokumente
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Jägerprüfungsurkunde
Vorlage nur bei Erstausstellung.
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Lichtbild
Nur bei Erstausstellung und Erneuerung des Jagdscheines.
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Jagdhaftpflichtversicherungsbestätigung
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Personalausweis
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Zuverlässigkeitsprüfung durch die Untere Jagd- und Fischereibehörde
Vor der Erteilung/Verlängerung des Jagdscheines muss die Zuverlässigkeit geprüft werden. Wir bitten Sie daher sich vorab, gerne per E-Mail, bei der Unteren Jagd- und Fischereibehörde zu melden.
Übersicht über die Gebührenhöhe
Jagdscheinart | Erwachsene | Jugendliche |
---|---|---|
Einjahresjagdschein | 35 Euro | 20 Euro |
Zweijahresjagdschein | 50 Euro | 30 Euro |
Dreijahresjagdschein | 65 Euro | 35 Euro |
Tagesjagdschein (14 Tage) | 15 Euro | 15 Euro |
Einjahresfalknerjagdschein | 20 Euro | 15 Euro |
Zweijahresfalknerjagdschein | 30 Euro | 20 Euro |
Dreijahresfalknerjagdschein | 35 Euro | 25 Euro |
Tagesfalknerjagdschein (14 Tage) | 15 Euro | 15 Euro |
Jagdscheindoppel | 30 Euro | 30 Euro |
Zweitschrift Jägerprüfungszeugnis | 35 Euro | 35 Euro |
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich im Stadthaus Deutz, Westgebäude, Zimmer 11 E 44.
Gebühren
Für die Ausstellung eines Jagdscheins müssen Sie Gebühren bezahlen. Die Höhe entnehmen Sie bitte der Übersicht weiter oben auf der Seite. Einen Gebührenbescheid erhalten Sie nach Erteilung des Jagdscheines.
Rechtliche Voraussetzungen
Mindestalter 16 Jahre, § 17 Absatz 1 BundesjagdgesetzPersonen, die die erforderliche Zuverlässigkeit und körperliche Eignung besitzen, § 17 Absatz 1 Bundesjagdgesetz. Der Jagdschein darf nicht entzogen oder gesperrt sein § 17 Absatz 1 Bundesjagdgesetz. Hauptwohnsitz in Köln.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Untere Jagd- und Fischereibehörde
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-22137 und -25181
- Telefax
- 0221 / 221-6569713
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Untere Jagd- und Fischereibehörde
- Öffnungszeiten
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Montag: 14 bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Aufgrund der Fischerprüfung ist die Untere Jagd- und Fischereibehörde vom 3. bis 5. Dezember 2024 nicht besetzt.
Telefonische Anfragen unter Telefon 0221 / 221-25181 und 0221 / 221-22137 sind täglich möglich sowie schriftlich per Post oder per E-Mail.
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)