Wenn Sie städtische Bäume oder Gehölze aufgrund erteilter Baugenehmigungen beschneiden oder fällen möchten, benötigen Sie eine Fällgenehmigung.
Benötigte Dokumente
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Antragsbegründung
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1 Lageplan
im Maßstab 1:250 oder eine aussagekräftige Skizze.
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Angabe des Stammumfangs in 1 Meter Höhe
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Angabe der Baumart
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Kronendurchmesser
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Fotos der zu fällenden Bäume
Vorsprache
Keine persönliche Vorsprache erforderlich.
Gebühren
Für eine volle oder teilweise behördliche Erlaubnis zur Entfernung oder Veränderung geschützter Bäume wird eine Grundgebühr von 65 Euro erhoben.
Ferner muss für jeden Baum, für den eine Veränderung oder Entfernung genehmigt wird, eine Gebühr in Höhe von 17,50 Euro entrichtet werden.
Für die komplette Ablehnung des Antrages zur Entfernung oder Veränderung geschützter Bäume wird eine Gebühr in Höhe von 75 Prozent der bei einer Genehmigung fälligen Gebühr erhoben.
Bei einer teilweisen Ablehnung wird eine Gebühr in Höhe von 77 Prozent der baumabhängigen Gebühr für die abgelehnten Bäume erhoben sowie zusätzlich die Grundgebühr von 65 Euro und 17,50 Euro für jeden genehmigten Baum.
Für die Verlängerung der Gültigkeit einer bereits erteilten Erlaubnis wird eine Gebühr von 32,50 Euro erhoben.
Rechtliche Voraussetzungen
Baumschutzsatzung der Stadt Köln als Rechtsgrundlage - siehe unter "Downloads und Infos"
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
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- Telefon
- 115 oder 0221 / 221-0
- Telefax
- 0221 / 221-23867
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
- Öffnungszeiten
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Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr,
Freitag 9 bis 13 Uhr,
sowie nach besonderer Vereinbarung
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S6, S11, S12, S13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)