Die Jägerprüfung ist Voraussetzung für die Erteilung eines Jagdscheines. Die Prüfung verläuft dabei wie folgt:
1. Tag - Schriftlicher Teil
2. Tag - Schießprüfung
3. Tag - Mündlicher/praktischer Teil
Nach bestandener Jägerprüfung wird ein Zeugnis ausgehändigt.

Benötigte Dokumente

  • Zwei Lichtbilder

  • Personalausweis

    zur Aufnahme der Personalien.

Prüfungstermine, Anmeldeschluss, Prüfungsort

Schriftlicher Teil: 

23. April 2025 ab 15 Uhr

Prüfungsort:
Liebfrauenhaus
Adamsstraße 21
51063 Köln-Mülheim  

Schießprüfung:

Termin wird noch bekannt gegeben
Ort: Schießstand Kalkstraße,
Kalkstraße 157
51377 Leverkusen

Mündlicher und Praktischer Teil:

Termin wird noch bekannt gegeben
Ort: Gut Leidenhausen
Gut Leidenhausen 1a
51147 Köln

 

 

Vorsprache

Sie müssen im Stadthaus Deutz, Westgebäude, Zimmer 11 F 40 oder 11 E 44  persönlich bei unserer Unteren Jagd- und Fischereibehörde vorsprechen.

Gebühren

250 Euro
Keine Bargeldannahme. Nach der Anmeldung wird Ihnen ein Gebührenbescheid zugeschickt.

Rechtliche Voraussetzungen

Sie müssen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Köln haben. Der Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung ist spätestens zwei Monate vor der Prüfung bei der Unteren Jagd- und Fischereibehörde einzureichen.

Dem Antrag sind abweichend von der Frist nach § 4 Absatz 1 Nummer 2 und § 3 DVO LJG-NRW beizufügen:

  1. ein Nachweis der Landesvereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 Millimetern. Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein;
  2. ein Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur Kundigen Person nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nummer 4 der Verordnung (EG) Nummer 853/2004.

Es werden nur Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und bei denen keine Versagungsgründe im Sinne des § 17 Absatz 1 Nummer 2 Bundesjagdgesetz vorliegen, zugelassen; hierzu holt die Untere Jagdbehörde eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister ein. Versagungsgründe sind beispielsweise die nicht gegebene Zuverlässigkeit oder die körperliche Eignung.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Untere Jagd- und Fischereibehörde
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-22137 und -25181
Telefax
0221 / 221-6569713
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag: 14 bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Aufgrund der Fischerprüfung ist die Untere Jagd- und Fischereibehörde vom 3. bis 5. Dezember 2024 nicht besetzt.

Telefonische Anfragen unter Telefon 0221 / 221-25181 und 0221 / 221-22137 sind täglich möglich sowie schriftlich per Post oder per E-Mail.

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)

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