Eine Grenzvermessung dient der Feststellung, Abmarkung oder amtlichen Bestätigung bestehender Grundstücksgrenzen, zum Beispiel für einen geplanten Zaunbau oder bei Grenzstreitigkeiten. Dabei erneuern wir durch äußere Einwirkung verloren gegangene Grenzzeichen, machen verdeckte Grenzzeichen wieder sichtbar und überprüfen sie. Eine amtliche Grenzanzeige unterscheidet sich von der Grenzvermessung dadurch, dass verloren gegangene Grenzzeichen nicht erneuert werden.

Wir empfehlen Ihnen, Kontakt zu uns aufzunehmen, bevor Sie einen Antrag stellen. In der Regel gibt es Klärungsbedarf zum Umfang und den Gebühren. Wir beraten Sie gerne.

Umfang und Inhalt

Bei der Grenzvermessung überprüfen wir zunächst die örtlich vorhandenen Grenzzeichen bestehender Grenzen auf Übereinstimmung mit Ihrem Nachweis im Liegenschaftskataster. Fehlende Grenzzeichen erneuern wir dabei. Danach erfolgt die Aufmessung aller Grenzpunkte zur Erzeugung hochgenauer Koordinaten. Abschließend nehmen wir eine Grenzniederschrift auf, bei der wir den beteiligten Eigentümer*innen sowie Grundstücksnachbar*innen die Abmarkungen sowie gegebenenfalls die Grenzen bekannt geben. Nach Bearbeitung der Grenzvermessung reichen wir zur Übernahme in das Liegenschaftskataster ein.

Bei der amtlichen Grenzanzeige erneuern wir im Gegensatz zur Grenzvermessung fehlende Grenzzeichen nicht. Wir nehmen auch keine Grenzniederschrift mit den Eigentümer*innen sowie der Grundstücksnachbarschaft auf. Das Einreichen von Unterlagen zur Übernahme in das Liegenschaftskataster entfällt ebenso. Das Ergebnis der amtlichen Grenzanzeige wird in einer Skizze dokumentiert und mit öffentlichem Glauben beurkundet.

Die rechtlichen Grundlagen sind das Vermessungs- und Katastergesetz NRW (VermKatG NRW) in Verbindung mit dem Erhebungserlass (ErhE), sowie die Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW (VermWertKostO NRW).

Kontakt

Sie erreichen uns im Sachgebiet "Grundlagen- und Katastervermessungen, geometrische Festlegungen" unter den Rufnummern 0221 / 221-23058 und 0221 / 221-23014.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Vermessungsabteilung
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-26078
Telefax
0221 / 221-24162
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)

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