Sie brauchen Meldedaten zu einer bestimmten Person, weil Sie zum Beispiel ein Klassentreffen organisieren wollen, ein Familienmitglied suchen oder Rechtsansprüche gegen jemanden haben? Dann können Sie beantragen, die letzte in Köln gespeicherte Anschrift zu erfahren. Eine einfache Melderegisterauskunft können Sie sofort online erhalten.
Benötigte Dokumente
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Antrag
mit den Meldedaten der Person, soweit sie Ihnen bekannt sind. Siehe unter "Angaben zur gesuchten Person". Sie können den Antrag formlos stellen oder das Antragsformular aus dem Downloadservice nutzen. Eine Einfache Meldeauskunft können Sie auch sofort online einholen.
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Bestätigung im Antrag,
dass Sie die Auskunft nicht für Zwecke der Werbung und des Adresshandels verwenden. Wenn die Daten für gewerbliche Zwecke genutzt werden sollen, müssen Sie im Antrag den Verwendungszweck mitteilen.
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Kopie des Kontoauszugs
bei einer schriftlichen Anfrage an die Abteilung Einwohnerwesen für eine aktuelle einfache oder erweiterte Melderegisterauskunft. Weitere Informationen finden Sie bei "Gebühren".
Dienstleistung ohne Termin
Für diese Dienstleistung wenden Sie sich bitte ohne Termin zu den allgemeinen Öffnungszeiten an die Info-Theke des Kundenzentrums.
Angaben zur gesuchten Person
Für die eindeutige Identifikation der gesuchten Person können Sie eine oder mehrere der folgenden Angaben machen:
- Familienname
- Frühere Namen
- Vorname
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Anschrift.
Eine Mindestanzahl der anzugebenden Daten ist gesetzlich nicht gefordert. Die Auskunftserteilung ist zulässig, wenn die gesuchte Person über eine Angabe oder eine Kombination aus mehreren Angaben eindeutig bestimmbar ist.
Welche Art Meldeauskunft?
Einfache Meldeauskunft
Kann mit den von Ihnen mitgeteilten Daten eine Person eindeutig festgestellt werden, dann erhalten Sie die Auskunft über folgende Daten:
- Vornamen und Familiennamen
- Doktorgrad und
- letzte bekannte Anschrift
Eine einfache Meldeauskunft können Sie auch online einholen - siehe "Einfache Meldeauskunft online".
Erweiterte Meldeauskunft
Soweit es sich nicht nur beispielsweise um ein Klassentreffen handelt, sondern Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können, dürfen Ihnen über die Daten einer einfachen Meldeauskunft hinaus weitere melderechtliche Daten zu der gesuchten Person mitgeteilt werden.
Die ermittelte Person wird unverzüglich über die Erteilung einer erweiterten Meldeauskunft unter Angabe der Datenempfängerin oder des Datenempfängers informiert. Dies gilt nicht, wenn Sie ein rechtliches Interesse, insbesondere zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen, glaubhaft gemacht haben.
Archivauskunft
Wollen Sie eine Auskunft über eine Person erhalten, die vor längerer Zeit in Köln wohnhaft war und danach verzogen ist? Für Auskünfte zu Meldedaten aus der Zeit vor 1986 bedarf es in der Regel einer Archivauskunft. Da für eine Archivauskunft eine zeitaufwendige Suche in alten Unterlagen notwendig ist, beträgt die Bearbeitungsdauer bis zu 6 Wochen, und es fallen höhere Gebühren an. Bitte beachten Sie, dass wir Meldeunterlagen nur für den Zeitraum von 50 Jahren nach Wegzug oder Tod aufbewahren dürfen.
Einfache Melderegisterauskunft online
Eine einfache Melderegisterauskunft über eine andere Person können Sie auch online einholen. Hierbei handelt es sich nicht um eine amtliche Meldebescheinigung.
Nach Angabe der erforderlichen Daten zur Person, Eingabe Ihrer Bankverbindung und erfolgreicher Prüfung Ihrer Daten erhalten Sie sofort die Melderegisterauskunft. Eine Einfache Melderegisterauskunft auf Rechnung oder andere Zahlungsweisen sind online leider nicht möglich.
Online-Abfrage über ZEMA für "Power User"
Unternehmen oder Anwaltskanzleien, die regelmäßig und im größeren Umfang einfache Melderegisterauskünfte benötigen ("Power User") haben hier die Möglichkeit, gegen Gebühr Anfragen bei ZEMA online zu stellen.
Vorsprache
Sie können für Ihre Anfrage ohne Termin in einem Kundenzentrum vorsprechen oder an die Abteilung Einwohnerwesen richten. Bei einer schriftlichen Anfrage müssen Sie die Gebühren für die einfache oder erweiterte Meldeauskunft im Voraus entrichten. Weitere Erläuterungen finden Sie unter "Gebühren".
Eine einfache Melderegisterauskunft über eine andere Person können Sie auch online einholen. Mehr dazu unter "Einfache Melderegisterauskunft online".
Wenn Sie eine Archivauskunft zu Meldedaten aus der Zeit vor 1986 benötigen, können Sie sich mit einer schriftlichen Anfrage auch direkt an das Historische Archiv wenden. Bitte verwenden Sie dafür das unter "Downloads und Infos" hinterlegte Formular.
Gebühren
Die Gebühren hängen von der Art der Meldeauskunft ab sowie davon, ob Sie sie online oder in einem Kundenzentrum einholen.
Gebühren für eine einfache Meldeauskunft online
6 Euro
Die Bezahlung erfolgt im ePayment-Verfahren während des Online-Vorgangs. Bitte überweisen Sie nicht vorab.
Gebühren bei Vorsprache in einem Kundenzentrum oder bei schriftlicher Anfrage
- 11 Euro für eine einfache Meldeauskunft
- 15 Euro für eine erweiterte Meldeauskunft
- 19,50 Euro für eine Archivauskunft mit einfacher Recherche
- 24,50 Euro für eine Archivauskunft mit komplexer Recherche
Die Gebühr ist für jede angefragte Person und auch in folgenden Fällen zu entrichten:
- wenn die mitgeteilte Anschrift bereits bekannt ist
- bei einer neutralen Antwort (wenn eine Auskunft aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder derzeit nicht erteilt werden kann)
Wenn Sie eine schriftliche Anfrage wegen einer einfachen oder erweiterten Meldeauskunft an uns senden möchten, müssen Sie die Gebühr vorab überweisen und Ihrer Anfrage eine Kopie des Kontoauszugs beifügen. Bitte überweisen Sie die Gebühr auf folgendes Konto:
IBAN: DE89 3705 0198 0093 1329 75
BIC: COLSDE33XXX
Verwendungszweck: Buchungsstelle 9709.000.1230.7
Sparkasse KölnBonn
Rechtliche Voraussetzungen
§§ 44 und 45 Bundesmeldegesetz (BMG)
Bundesmeldegesetz