Als Eigentümer*innen oder Erbbauberechtigte sind Sie verpflichtet, neugebaute Häuser oder Veränderungen am Grundriss auf eigene Kosten einmessen zu lassen. Einer der wichtigsten Inhalte des Liegenschaftskatasters ist die vollständige und genaue Darstellung bestehender Gebäude. Hierfür ermitteln wir ihre tatsächliche Lage.
Umfang und Inhalt
Bei einer Gebäudeeinmessung ermitteln wir die tatsächliche Lage eines Gebäudes, gegebenenfalls in Bezug auf die Grundstücksgrenzen. Dabei erzeugen wir hochgenaue Koordinaten von den Gebäudeecken.
Nach Bearbeitung der Grenzvermessung reichen wir sie zur Übernahme in das Liegenschaftskataster ein. Als Eigentümer*in erhalten Sie eine neue Liegenschaftskarte mit dem neu eingemessenen Gebäude oder Gebäudeteil.
Die rechtlichen Grundlagen sind § 16 Vermessungs- und Katastergesetz Nordrhein-Westfalen (VermKatG NRW) in Verbindung mit dem Erhebungserlass (ErhE), sowie die Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW (VermWertKostO NRW).
Kontakt
Sie erreichen uns im Sachgebiet Grundlagen- und Katastervermessungen, geometrische Festlegungen unter den Rufnummern 0221 / 221-23058 und 0221 / 221-23014.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Vermessungsabteilung
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-26078
- Telefax
- 0221 / 221-24162
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Vermessungsabteilung
- Öffnungszeiten
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Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)