Die Adoption durch ein Stiefelternteil ist möglich, wenn sie
- dem Wohl des Kindes dient und
- zu erwarten ist, dass ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht oder bereits entstanden ist.
Welche Schritte dafür erforderlich sind, erfahren Sie weiter unten auf dieser Seite.
Benötigte Dokumente
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Unser Fragebogen
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Lebensbericht der oder des Annehmenden
Der Lebensbericht umfasst neben Ihrer Lebensgeschichte auch Ihre Motive für den Adoptionsantrag.
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Einkommensnachweise der letzten drei Monate
Schritte für die Adoption von Stiefkindern
Der erste Schritt für die Adoption von Stiefkindern ist ein Beratungsgespräch bei uns. Wir beraten
- die rechtlichen Eltern
- die Stiefeltern
- die Kinder entsprechend ihrer Entwicklungsstände
Nach dem Gespräch stellen wir einen Beratungsschein aus. Mit diesem können Sie den Antrag auf Adoption in einem Notariat stellen.
Sie benötigen keinen Beratungsschein, wenn der Stiefelternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit dem leiblichen Elternteil verheiratet war.
Nach dem Eingang des Antrags bittet uns das Familiengericht um eine Stellungnahme. Wir nehmen Kontakt mit Ihnen auf und klären, welche Unterlagen wir dafür benötigen.
Sobald wir alle Unterlagen von Ihnen bekommen haben, geht es weiter: Es finden Termine mit Ihnen bei uns und auch bei Ihnen zu Hause statt. Dies dient der Feststellung, ob die Adoption dem Kindeswohl dient und ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht. So können wir dem Familiengericht die erbetene Stellungnahme zukommen lassen.
Unterlagen für die Antragstellung beim Notariat
- Freigabeerklärung des anderen leiblichen Elternteils
- Geburtsurkunde des Kindes
- Erweiterte Meldebescheinigung des Kindes und der*des Annehmenden mit Angabe der Staatsangehörigkeit
- Einfaches Führungszeugnis
Das Führungszeugnis können Sie in einem unserer neun Kundenzentren beantragen. Es darf nicht älter als drei Monate sein. - Ärztliches Gesundheitszeugnis der*des Annehmenden und des Kindes
Im Attest muss schriftlich festgehalten werden, dass ärztlicherseits keine Bedenken gegen eine Adoption bestehen. Für die*den Annehmende*n muss bestätigt werden, dass keine ansteckenden Erkrankungen oder Erkrankungen, die lebensverkürzend wirken oder zu schweren körperlichen Beeinträchtigungen führen, vorliegen. Ebenso müssen schwerwiegende psychische und psychosomatische Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden. Weiterhin dürfen keine Erkrankungen und Behinderungen gegeben sein, durch welche die Erziehungsfähigkeit wesentlich herabgesetzt werden kann. Es soll bestätigt werden, dass kein Drogenmissbrauch und keine Suchterkrankung vorliegt. - Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Eheregister
- gegebenenfalls Kopien von Scheidungsurteilen oder Sorgerechtsregelungen
- gegebenenfalls Kopie der Sterbeurkunde, falls ein Elternteil verstorben ist
Bei der Antragstellung müssen beide Elternteile, das heißt Stiefelternteil und bisher sorgeberechtigter Elternteil, im Notariat erscheinen und einen gültigen Reisepass oder Personalausweis vorlegen.
Ist das Kind 14 Jahre oder älter, muss es beim Notariat selbst ebenfalls in die Adoption einwilligen.
Sollte mindestens einer der Beteiligten keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, sind möglicherweise noch weitere Unterlagen einzureichen, die im Notariat zu erfragen sind.
Vorsprache
Interessieren Sie sich für die Adoption Ihres Stiefkindes? Dann melden Sie sich gerne bei uns und teilen uns dieses Interesse mit. Wir nehmen dann Kontakt mit Ihnen auf und besprechen die nächsten Schritte.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Adoptionsvermittlung
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-24888
- Telefax
- 0221 / 221-29856
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Adoptionsvermittlung
- Öffnungszeiten
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Dienstag, 9 bis 12 Uhr
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestelle Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)