Sie sind Alleinerziehend und benötigen Unterstützung bei den Unterhaltsangelegenheiten Ihres Kindes? Wir können Ihnen mit einem Beratungsgespräch, einer aktiven Unterstützung oder einer Beistandschaft helfen.

Beratung

Wir beraten Sie in einem ausführlichen Gespräch zum Unterhalt Ihres Kindes. Weitere Themen können Ihr eigener Unterhalt aufgrund der Geburt Ihres Kindes, die elterliche Sorge oder die Vaterschaftsklärung sein.

Unterstützung

Stellen wir im Rahmen des Beratungsgesprächs fest, dass Sie weiterführende Hilfe benötigen, weil zum Beispiel die Höhe des Unterhalts berechnet werden soll, so haben Sie die Möglichkeit, eine Unterstützung zu beantragen. Wir können dann in Ihrem Auftrag für Ihr Kind handeln und bei dem anderen Elternteil Einkommensnachweise für die Unterhaltsberechnung anfordern.

Beistandschaft

Wenn wir im im Rahmen der Unterstützung erkennen, dass der andere Elternteil in den Unterhaltsangelegenheiten oder auch bei der Feststellung der Vaterschaft Ihres Kindes nicht mitarbeitet, können gerichtliche Schritte erforderlich werden. Sie können dann eine Beistandschaft für Ihr Kind beantragen. Hierdurch werden wir Beistand für Ihr Kind. Die Aufgabe wird von einer Verwaltungskraft, dem Beistand, wahrgenommen.

Der Beistand gilt neben Ihnen als gesetzliche Vertretung des Kindes. Die Beistandschaft kann die Festsetzung und Durchsetzung des Unterhalts für Ihr Kind und erforderlichenfalls auch die Klärung der Vaterschaft beinhalten. Als Beistand können wir die nötigen Anträge beim Familiengericht stellen und Ihr Kind vor Gericht vertreten. In Unterhaltssachen dürfen Sie Ihr Kind vor Gericht dann nicht mehr vertreten. Ihr Sorgerecht ist ansonsten nicht eingeschränkt. Als Beistand sind wir weisungsfrei und treffen unsere  Entscheidungen im Rahmen unserer Fachkompetenz zum Wohl des Kindes. Die Beistandschaft endet automatisch durch Volljährigkeit des Kindes. Sie können die Beendigung der Beistandschaft auch jederzeit schriftlich erklären.

Vorsprache

Wenn Sie unser Hilfsangebot wahrnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Beistandschaft. Wir empfehlen eine vorherige telefonische Terminvereinbarung. Hierbei können wir auch klären, welche Unterlagen Sie zum Gespräch mitbringen sollen.

Gebühren

Beratung, Unterstützung sowie Beistandschaft sind für Sie kostenfrei.