Sie haben Interesse, für einen längeren Zeitraum ein fremdes Kind tagsüber zu fördern, zu bilden und zu erziehen? Dazu benötigen Sie eine besondere Erlaubnis. Die längerfristige Kindertagespflege ist ein alternatives und flexibles Betreuungsangebot für Kinder, deren Eltern eine für ihr Kind individuell angepasste Betreuung in familiärer Umgebung suchen.
Wo erhalten Sie Informationen und Beratung?
Wenn Sie Interesse an dieser verantwortungsvollen Tätigkeit als Tagespflegeperson haben, melden Sie sich bitte. Die Beratung erfolgt durch freie Träger*innen.
Kontaktstelle Kindertagespflege Köln
Venloer Straße 47-53
50672 Köln
Telefon: 0221 / 9139270
Telefax: 0221 / 91392729
Wann erhalte ich die Erlaubnis zur Betreuung?
Um Ihre Eignung zu belegen, müssen Sie über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die Sie in qualifizierten Lehrgängen erwerben können. Nach erfolgreichem Absolvieren des ersten Teils des Grundkurses "Qualifizierung zur Tagespflegeperson", stellen Sie bei uns bitte den Antrag auf Erlaubnis zur Kindertagespflege. Wir werden dann Kontakt mit Ihnen aufnehmen.
Nach Feststellung Ihrer Eignung erhalten Sie von uns die Erlaubnis zur Kindertagespflege. Diese wird zunächst befristet ausgestellt, bis zum erfolgreichen Abschluss der Qualifizierung. So können Sie parallel zur Qualifizierung schon Kinder betreuen und Ihre Erfahrungen einbringen.
Kommunale Förderung
Als Tagespflegeperson können Sie kommunale Förderung beantragen. Dafür ist es notwendig, dass Sie den Antrag auf Förderung in der Kindertagespflege nach §§ 23 und 24 SGB VIII ausfüllen und von den Kindeseltern unterschreiben lassen.
Die Kontaktstelle Kindertagespflege Köln nimmt den Antrag entgegen und leitet ihn an uns weiter. Nach der Prüfung des Antrages veranlassen wir die Auszahlung der Förderungsmittel an Sie und die Kindeseltern erhalten einen Bescheid über den zu zahlenden Elternbeitrag.
Bei Veränderungen in der Betreuungszeit oder der Abmeldung eines Kindes können Sie den gleichen Vordruck verwenden. Alternativ können Sie uns auch den mit den Eltern geschlossenen Betreuungsvertrag vorlegen.
Gebühren
Für die Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege fallen keine Gebühren an.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Kindertagespflege
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-27519
- Telefax
- 0221 / 221-98310
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Kindertagespflege
- Öffnungszeiten
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Montag, Dienstag und Donnerstag, 8 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 15 Uhr
Freitag, 8 bis 12 Uhr
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)
Fahrplanschnellsuche
Fahrplansuche auf KVB.koelnDownloads und Infos
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege
- Antrag auf Prüfung des Anspruchs auf Förderung in der Kindertagespflege nach § 24 SGB VIII und Antrag auf Geldleistung für Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII
- Häufig gestellte Fragen zur finanziellen Förderung in der Kindertagespflege
- Handbuch zur Kindertagespflege auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend