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Die Höhe Ihres Elternbeitrages für Kindertageseinrichtungen und außerunterrichtliche Angebote der Offenen Ganztagsschulen (OGTS) orientiert sich an Ihrem Einkommen und an der von Ihnen gewählten Betreuungsform. Im Elternbeitrag sind die Kosten für ein Mittagessen nicht enthalten. Dieses ist an den Träger der Einrichtung zu zahlen und in Köln unterschiedlich hoch. In städtischen Kindertageseinrichtungen beträgt es derzeit 2,50 Euro je Mahlzeit. Zu den Kosten des Mittagessens gibt es Fördermöglichkeiten im Rahmen des Bildungspakets. Weitere Informationen finden Sie weiter unten.

Zur Festsetzung des Elternbeitrages füllen Sie bitte die im Downloadservice befindliche Einkommenserklärung aus und reichen sie mit den notwendigen Nachweisen bei uns ein. Nähere Informationen können Sie dem Merkblatt über den Begriff des Einkommens entnehmen.

Aktuelles

Am 1. August 2024 hat das neue Kindergarten- beziehungsweise Schuljahr begonnen. Wurden oder werden Ihre Kinder zum 1. August 2024 oder 1. September neu in einer Kindertageseinrichtung, einer Kindertagespflegestelle oder einer Offenen Ganztagsschule aufgenommen, haben wir die Festsetzungsbescheide bereits versandt.

Voraussetzung dafür ist jeweils, dass der*die Träger*in des Betreuungsangebots die Anmeldung Ihres Kindes rechtzeitig an uns übermittelt. Ferner benötigen wir von Ihnen eine Einkommenserklärung. Erreicht uns die Anmeldung später, können wir den Festsetzungsbescheid erst später versenden.

Der Bescheid gilt, bis sich eine Änderung ergibt. Dies kann sich durch eine Einkommensänderung, durch eine Änderung der Betreuungsart (Stundenumfang oder Altersstufe) oder bei einem Einrichtungswechsel ergeben. Dann erhalten Sie als Eltern einen neuen Bescheid.

Ab wann werden meine Kinder beitragsfrei betreut?

Seit 1. August 2020 werden Kinder in den letzten beiden Jahren vor der Schulpflicht beitragsfrei in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen und bei öffentlich geförderten Kindertagespflegepersonen betreut.

Kinder, die am 1. August 2024 schulpflichtig wurden, sind seit 1. August 2022 beitragsfrei. Kinder, die am 1. August 2025 schulpflichtig werden, sind seit 1. August 2023 beitragsfrei. Eine vorzeitige oder spätere Einschulung hat darauf keine Auswirkung.

Sie müssen keinen Antrag stellen. Die Festsetzungsbescheide für die beitragsfreie Zeit ab 1. August 2024 wurden am 29. Januar 2024 verschickt. Sollten ab 1. August 2024 auch Geschwisterkinder betreut werden, erhalten Sie für diese einen separaten Bescheid.

Berechnen Sie, wann Sie von der Beitragspflicht entbunden sind.

Monatliche Elternbeiträge, gültig seit 1. August 2020

Kinder unter 2 Jahren

JahreseinkommenBeitrag bei 25 Stunden pro WocheBeitrag bei 35 Stunden pro WocheBeitrag bei 45 Stunden pro Woche
bis 12.2710,000,000,00
bis 24.54255,0861,2068,00
bis 36.813120,02133,36148,18
bis 49.084190,73211,92235,47
bis 61.355268,64298,49331,65
bis 78.000331,51368,35409,29
bis 100.000430,96478,86532,06
über 100.000517,15574,63638,48

 
Kinder ab 2 und unter 3 Jahren

JahreseinkommenBeitrag bei 25 Stunden pro WocheBeitrag bei 35 Stunden pro WocheBeitrag bei 45 Stunden pro Woche
bis 12.2710,000,000,00
bis 24.54255,0861,2068,00
bis 36.813120,02133,36148,18
bis 49.084181,65201,83224,26
bis 61.355244,22271,35301,50
bis 78.000276,26306,96341,07
bis 100.000331,51368,35409,28
über 100.000397,81442,02491,14


Kinder über 3 Jahren

JahreseinkommenBeitrag bei 25 Stunden pro WocheBeitrag bei 35 Stunden pro WocheBeitrag bei 45 Stunden pro Woche
bis 12.2710,000,000,00
bis 24.54217,6019,5621,53
bis 36.81331,5235,0342,00
bis 49.08470,7378,59123,67
bis 61.355112,85125,39193,94
bis 78.000148,46164,96256,36
bis 100.000178,15197,95307,63
über 100.000213,78237,54369,16

Offene Ganztagsschule

JahreseinkommenBeitrag
bis 12.2710,00
bis 24.54226,00
bis 36.81360,00
bis 49.08480,00
bis 61.355100,00
bis 78.000150,00
bis 100.000180,00
über 100.000

180,00


Alle Beträge in der Tabelle in Euro. Angerechnet werden "Positive Einkünfte" im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Das ist das Bruttoeinkommen minus der Werbungskosten.

Bildungspaket

Wenn Sie Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten, unterstützen wir Ihre Kinder durch ermäßigte Beiträge, Übernahme der Kosten, Kostenerstattung oder durch Ausgabe von Gutscheinen.

Weitere Informationen zum Bildungspaket

Vorsprache

Eine Vorsprache ist nicht erforderlich. Sie können uns die Unterlagen per Post, Fax oder Kontaktformular senden. Sie können die Unterlagen auch in einem Umschlag in den Briefkasten am Eingang des Kalk Karrees, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, einwerfen. Bitte geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen an, falls bereits vorhanden. Dieses beginnt mit 745 und ist auf unseren Bescheiden angegeben.

Kontaktformular mit der Möglichkeit, Unterlagen hochzuladen

Rechtliche Voraussetzungen

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen zu Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und außerunterrichtlichen Angeboten der Offenen Ganztagsschulen.

Informationen zur Revision des Kinderbildungsgesetztes (KiBiz) finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen.

Satzung im Kölner Stadtrecht Kinderbildungsgesetz

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Elternbeiträge Kindertagesbetreuung und Offener Ganztag
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-0
Telefax
0221 / 221-6569152
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 12 Uhr

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Die Kontaktdaten für eine Terminvereinbarung finden Sie in Ihrem Elternbeitragsbescheid. Gerne können Sie auch unser sicheres Formular nutzen.

Anfahrt

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