Für Jugendliche und Erwachsene, die
- zum ersten Mal,
- nach Verlust
- oder Zuzug nach Köln
einen Fischereischein benötigen.
Benötigte Dokumente
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Personalausweis oder Reisepass
bei schriftlichem Antrag bitte in Kopie
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Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung
Für Ausländerinnen und Ausländer aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass. Bei schriftlichen Antrag bitte in Kopie.
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Passfoto
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Nachweis über die Fischerprüfung
Bei schriftlichem Antrag bitte in Kopie.
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Einzahlbeleg (Kontoauszug) bei schriftlichem Antrag
Informationen rund um den Fischereischein
- Der Fischereischein wird entweder für ein oder fünf Kalenderjahre ausgestellt.
- Die Prüfung bei der Unteren Jagd- und Fischereibehörde Köln ist ab 13 Jahren möglich.
- Für Jugendliche im Alter von 10 bis 16 Jahren kann ohne Prüfung ein Jugendfischereischein ausgestellt werden.
Vorsprache
Sie können die Neuausstellung eines Fischereischeines durch persönliche Vorsprache oder schriftlich beantragen.
Bei der persönlichen Vorsprache legen Sie die benötigen Unterlagen bitte im Original vor.
Ihren schriftlichen Antrag mit den benötigten Unterlagen in Kopie senden Sie bitte an die Adresse des von Ihnen ausgewählten Kundenzentrums.
Bitte geben Sie für eventuelle Rückfragen Ihre Rufnummer an.
Gebühren
16 Euro für ein Jahr.
48 Euro für fünf Jahre.
Die Gebühren können Sie in bar oder mit der EC-Karte und PIN-Nummer bezahlen.
Bei schriftlichem Antrag:
reichen Sie bitte den Einzahlbeleg (Kontoauszug) mit ein.
Bitte zahlen Sie die Gebühr auf das Konto der Stadtkasse
DE89 3705 0198 0093 1329 75 bei der Sparkasse KölnBonn ein.
Als Verwendungszweck geben Sie bitte folgendes an:
970967040011 Fischereischein und Namen der Antragstellerin oder des Antragstellers.