Wer als Jugendliche*r in einen neuen Job startet, muss dem*der Arbeitgeber*in einen Nachweis über die gesundheitliche Eignung vorlegen, den sogenannten Untersuchungsberechtigungsschein.
Die Beantragung können Sie mit eID direkt online vornehmen. Weitere Informationen und den Link zur online Beantragung finden Sie unter Vorsprache.
Benötigte Dokumente
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Ausweisdokument der oder des Jugendlichen
Personalausweis oder Reisepass oder Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung. Für Ausländerinnen und Ausländer aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.
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Bescheinigung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers
allerdings nur für die Nachuntersuchung notwendig. Aus der Bescheinigung muss der Beginn und das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses ersichtlich sein. Der abgeschlossene Ausbildungsvertrag ist nicht ausreichend.
Dienstleistung ohne Termin
Für diese Dienstleistung wenden Sie sich bitte ohne Termin zu den allgemeinen Öffnungszeiten an die Info-Theke des Kundenzentrums.
Vorsprache
Die Beantragung können Sie mit eID direkt online vornehmen.
Sie können die Beantragung auch persönlich im Kundenzentrum Ihrer Wahl vornehmen oder eine andere Person mit Vollmacht beauftragen.
Gesetzliche Vertreter*innen können den Untersuchungsberechtigungsschein ohne Vollmacht mit dem eigenen Ausweis abholen. Jede andere Person muss eine schriftliche Vollmacht, den eigenen Ausweis sowie den Ausweis des*der Vollmachtgeber*in vorlegen.
Untersuchungsberechtigungsschein online mit eIDGebühren
Es werden keine Gebühren erhoben.
Rechtliche Voraussetzungen
Nach dem Runderlass des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 29.06.2023, der die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz regelt, sind die Untersuchungsberechtigungsscheine von den Einwohnermeldeämtern oder Meldestellen auszugeben und in den Meldeunterlagen zu vermerken.
Zur Förderung der elektronischen Verwaltung werden die für die Ausgabe der UBS zuständigen örtlichen Ordnungsbehörden in NRW die Nutzung des digitalen UBS-Dienstes zum 1. Oktober 2023 sicherstellen.
Unter dem Reiter "Vorsprache" finden Sie den Link zur Online-Beantragung.