Für Jugendliche im Alter von 10 bis 16 Jahre kann ohne Prüfung ein Jugendfischereischein ausgestellt werden.
Benötigte Dokumente
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Ausweisdokument der oder des Jugendlichen
Kinderreisepass, Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung. Für Ausländerinnen und Ausländer aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass. Bei schriftlichem Antrag bitte in Kopie
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Passfoto
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gültiges Ausweisdokument einer erziehungsberechtigten Person
Personalausweis oder Reisepass oder Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung. Für Ausländer*innen aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass. Bei schriftlichem Antrag bitte in Kopie
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Formlose Vollmacht der erziehungsberechtigten Person
wenn diese nicht mitkommen kann Bei schriftlichem Antrag bitte in Kopie
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Einzahlbeleg (Kontoauszug) bei schriftlichem Antrag
Weitere Informationen
- Beim Angeln muss eine autorisierte Person mit Fischereischein anwesend sein.
- Jugendliche können den Jugendfischereischein bis zu ihrem 16. Lebensjahr viermal verlängern lassen.
- Nur wenn der Jugendfischereischein in Köln ausgestellt wurde, können wir ihn auch verlängern. Ansonsten muss ein neuer Schein beantragt werden.
- Der Jugendfischereischein wird sofort und nur für das laufende Kalenderjahr ausgestellt.
- Die Fischereiprüfung können Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr bei der Unteren Jagd- und Fischereibehörde ablegen.
Vorsprache
Sie können die Ausstellung eines Jugendfischereischeins durch persönliche Vorsprache mit einer erziehungsberechtigen Person (oder deren Vollmacht und Ausweis) oder schriftlich (mit der Kopie des Ausweises und der Vollmacht der erziehungsberechtigten Person) beantragen.
Bei persönlicher Vorsprache legen Sie die benötigten Unterlagen bitte im Original vor.
Den schriftlichen Antrag mit den benötigen Unterlagen in Kopie senden Sie bitte an die Adresse des von Ihnen gewählten Kundenzentrums.
Bitte geben Sie für eventuelle Rückfragen Ihre Rufnummer an.
Gebühren
Für die Erstausstellung und pro Verlängerung fallen Gebühren in Höhe von 8 Euro an.
Sie können die Gebühren bar oder mit der EC-Karte und PIN-Nummer bezahlen.
Bei schriftlichem Antrag:
Reichen Sie bitte den Einzahlbeleg (Kontoauszug) mit ein.
Bitte zahlen Sie die Gebühr auf das Konto der Stadtkasse
DE89 3705 0198 0093 1329 75 bei der Sparkasse KölnBonn ein.
Als Verwendungszweck geben Sie bitte folgendes an:
970967040011 Fischereischein und den Namen der Antragstellerin oder des Antragstellers.