Wenn Sie ein Gewerbe betreiben oder in einem freien Beruf tätig sind und Ihren Betriebssitz in einem Bewohnerparkgebiet haben, dann können Sie eine Parkausnahmegenehmigung beantragen, sofern regelmäßig Geschäftsfahrten anfallen.

Benötigte Dokumente

  • Ausgefüllter Antragsvordruck

    Den Vordruck können Sie auf dieser Seite herunterladen, wahlweise können Sie aber auch einen formlosen schriftlichen Antrag stellen.

  • Firmenname, Anschrift, Rufnummer gegebenenfalls Faxnummer des Unternehmens

  • Bezeichnung des Bewohnerparkbereiches

    in dem die Firma ansässig ist

  • Ausführliche Angaben zur Firmentätigkeit

    Es empfiehlt sich, Fahrtenauflistungen für einen Zeitraum von zwei Wochen beizufügen.

  • Begründung zur Notwendigkeit des Fahrzeuges für den Geschäftsbetrieb

  • Kopie der Gewerbeanmeldung beziehungsweise Kopie des Ausweises der Anwaltskammer bei Rechtsanwälten

  • Mietvertrag in Kopie

  • Kopie des Fahrzeugscheins beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung Teil I

Zusatzinformationen / Berechtigungsumfang

Voraussetzungen
Der Gewerbebetrieb / Freiberufler*in muss in einem Bewohnerparkbereich ansässig und zur Ausübung der Tätigkeiten auf ein Fahrzeug angewiesen sein (zum Beispiel für Auslieferungsfahrten, Kundendienst).

Es können nur Fahrzeuge berücksichtigt werden, die auf den*die Gewerbetreibende*n oder den Geschäftsbetrieb zugelassen sind. Ferner dürfen der Firma keine Firmenparkplätze zur Verfügung stehen.

Die Genehmigungserteilung ist nicht möglich für Angestellte und Kund*innen. Wenn das Gewerbe ausschließlich am Geschäftssitz ausgeübt wird (keine Auslieferungsfahrten oder Kundendienst außerhalb des Geschäftes) können in der Regel ebenfalls keine Ausnahmen erteilt werden, da hier im Allgemeinen ein Fahrzeug für den Geschäftszweck nicht erforderlich ist.

Berechtigungsumfang

Für Gewerbetreibende berechtigt die Genehmigung zum Parken an Parkscheinautomaten mit rotem Punkt innerhalb des Bewohnerparkbereiches, in dem der Betrieb ansässig ist.

Ausnahmegenehmigungen werden jeweils für ein Jahr erteilt.

Ausnahmen können für maximal zwei Fahrzeuge eines Betriebes erteilt werden.

Die Kölner Umweltzone

Benötigen Sie eine Plakette zum Befahren der Umweltzone? Wir beraten Sie gerne.

Die Kölner Umweltzone

Vorsprache

Eine Vorsprache ist nicht erforderlich. Den Antrag können Sie per Fax unter der Nummer 0221 / 221-26130 stellen.

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen unter den folgenden Telefonnummern zur Verfügung:

0221 / 221-28061

0221 / 221-24322

Bei Fragen zu Ausnahmeregelungen und Plaketten in der Umweltzone rufen Sie die Hotline 0221 / 221-26013 an.

Gebühren

Je Ausnahmegenehmigung beträgt die Verwaltungsgebühr 170 Euro (für ein Jahr).

Die Verwaltungsgebühr für eine Änderung beträgt 8,50 Euro.

Die Verwaltungsgebühr überweisen Sie, nachdem Sie die Genehmigung erhalten haben, auf die im Bescheid angegebene Kontoverbindung. Bitte geben Sie das in der Genehmigung benannte Kassenzeichen als Verwendungszweck an.

Rechtliche Voraussetzungen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Verkehrsgewerbliche Genehmigungsverfahren und Ausnahmegenehmigung nach StVO
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefax
0221 / 221-26130
Kontakt
Öffnungszeiten

Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
Persönliche Vorsprachen: Montag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr und nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

Anfahrt

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Downloads und Infos