Sie wollen mit Ihrem Wagen aus der oder in die Garage fahren und können es nicht, weil ein fremdes Fahrzeug die Ausfahrt / Einfahrt blockiert.
Was können Sie tun und wie geht es weiter?
Das Fahrzeug steht auf Ihrem privaten Grundstück
Hier gilt Ihr "Hausrecht", das bedeutet, dass Sie das Fahrzeug durch ein Abschleppunternehmen zunächst auf eigene Rechnung entfernen lassen und danach die Halterin oder den Halter dafür in Regress nehmen können.
Das Fahrzeug steht auf öffentlichem Straßenland
In diesem Fall können Sie sich an die folgende Stelle wenden:
Verkehrsdienst der Stadt Köln
Servicetelefon / Einsatzleitzentrale
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
Telefon: 0221 / 221-32000
Von dort wird in jedem einzelnen Fall geprüft und entschieden, ob ein Abschleppen in Betracht kommt.
Erreichbarkeit des Verkehrsdienstes:
Montag bis Donnerstag, 7 bis 23 Uhr
Freitag, 7 bis 24 Uhr
Samstag, 9 bis 24 Uhr
Sonntag, 10 bis 18 Uhr
Feiertage, 10 bis 22 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte an die Polizei Köln unter 0221 / 229-0
Welche Informationen werden benötigt?
- Information über den Standort des Fahrzeuges
Wo genau steht das Fahrzeug (Straße, Hausnummer)? Steht es auf öffentlich zugänglichem Straßenland oder auf Ihrem Privatgrundstück? - Angaben über Ein- oder Ausfahrt
Wollen Sie die Garage verlassen oder wollen Sie in die Garage fahren? - Bezeichnung der Garagen-Art
Handelt es sich um eine Einzelgarage oder um eine Sammel- oder Mehrfachgarage?
Wann wird abgeschleppt?
Wenn Sie ein falsch parkendes Fahrzeug dem Verkehrsdienst melden, dann wird von dort geprüft, ob ein Abschleppen des Fahrzeuges verhältnismäßig ist.
Im Regelfall wird abgeschleppt, wenn das Fahrzeug die Zufahrt einer Sammel- oder Mehrfachgarage versperrt, weil dann die Wahrscheinlichkeit, dass noch weitere Personen außer Ihnen behindert werden, deutlich größer ist.
Wenn das falsch geparkte Fahrzeug vor Ihrer Einzelgarage steht, ist die Entscheidung schon schwieriger. Das Abschleppen bedeutet einen Eingriff in das Eigentumsrecht und muss insoweit verhältnismäßig sein. Ihre berechtigten Interessen sind dabei gegen den Eingriff in das Eigentumsrecht des*der Fahrzeughalter*in abzuwägen. Erst wenn nach dieser Abwägung und Bewertung Ihren Interessen Vorrang einzuräumen ist, ist das Abschleppen verhältnismäßig und damit rechtlich haltbar. Ob das Abschleppen verhältnismäßig ist, muss der Verkehrsdienst vor Ort im Einzelfall prüfen.
Fremdanzeige
Wenn vom Verkehrsdienst nicht eingegriffen werden kann, besteht für Sie die Möglichkeit, den*die Falschparker*in zu melden (Fremdanzeige).
Sie können dabei als Privatperson der Ordnungsbehörde eine Ordnungwidrigkeit anzeigen.
Vorsprache
Eine Vorsprache ist nicht erforderlich, die notwendigen Informationen können Sie per Telefon durchgeben.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
-
Verkehrsdienst
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln -
-
- Telefon
- 0221 / 221-32000
- Telefax
- 0221 / 221-27209
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Verkehrsdienst
- Öffnungszeiten
-
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Erreichbarkeit des Verkehrsdienstes über die Einsatzleitzentrale:
Montag bis Donnerstag, 7 bis 23 Uhr
Freitag, 7 bis 24 Uhr
Samstag, 9 bis 24 Uhr
Sonntag, 10 bis 18 Uhr
Feiertage, 10 bis 22 Uhr
Außerhalb dieser Service-Zeiten wenden Sie sich mit akuten Beschwerden bitte telefonisch unter 0221 / 229-0 an die Polizei.
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestellen Bahnhof Deutz/Messe und Deutz-Fachhochschule)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linien 150, 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linie 153 (Haltestelle Deutz-Fachhochschule)
S-Bahn-Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe)