Menschen, die außergewöhnlich gehbehindert oder blind sind, können einen persönlichen Behindertenparkplatz beantragen. Voraussetzung hierfür ist in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "aG" oder "BL".
Dies gilt auch, wenn Sie beidseitig an Amelie (Fehlen von Gliedmaßen) oder Phokomelie (Hände oder Füße direkt am Körper) erkrankt sind. Ihr Interesse an einem kurzen Weg zum Auto wird verglichen mit dem Interesse anderer Autofahrer*innen, die ebenfalls einen Parkplatz für ihr Auto brauchen. Deshalb wird immer eine Einzelfallentscheidung getroffen. Einen Rechtsanspruch auf einen persönlichen Behindertenparkplatz gibt es nicht.
Die Einrichtung eines persönlichen Behindertenparkplatzes kann nur für die Gültigkeitsdauer Ihres Schwerbehindertenausweises genehmigt werden (maximal für fünf Jahre).
Benötigte Dokumente
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Ausgefülltes Antragsformular
Der Antrag steht Ihnen unter Downloads und Infos im Reiter "Unser Service" zum Herunterladen zur Verfügung.
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Kopie von Vorder- und Rückseite Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises mit dem Merkmal "aG" oder "BL"
Bei Amelie (Fehlen von Gliedmaßen) oder Phokomelie (Hände oder Füße direkt am Körper) oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen wird eine Kopie des Feststellungsbescheides benötigt.
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Kopie Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I und des Führerscheins
Wenn Sie selbst keinen Führerschein haben, dann eine Kopie des Führerscheins der Person, die Sie fährt.
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Eine von Ihnen unterschriebene Erklärung, wie häufig und zu welchen Gelegenheiten Sie Ihr Auto benutzen
Es reichen dabei allgemeine Angaben wie zum Beispiel: Arztbesuche, Einkäufe, Therapien, Weg zur Arbeit
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Bescheinigung der vermietenden Person für einen Parkplatz in der Nähe Ihrer Wohnung
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Bescheinigung der arbeitgebenden Person für einen Parkplatz in der Nähe Ihrer Arbeitsstelle
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Kopie des Ausbildungsvertrages oder Arbeitsvertrages
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Ärztliche Bescheinigung
Sollten Sie aufgrund Ihrer Behinderung keine 100 Meter zurücklegen können, bitte eine entsprechende ärztliche Bescheinigung über die Ihnen zumutbare Wegstrecke in Metern beifügen. Aus dieser Bescheinigung sollte ebenfalls hervorgehen, ob Sie bei längeren Wegstrecken oder eventuell grundsätzlich auf Hilfsmittel (Rollator, Rollstuhl oder ähnliches) angewiesen sind.
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Sonstige wichtige Informationen
wie zum Beispiel das Attest Ihres*Ihrer Ärzt*in über die von Ihnen genutzten Hilfsmittel.
Vorsprache
Der Antrag kann von Ihnen oder Ihrer gesetzlichen Vertretung gestellt werden. Sie können einer Person Ihres Vertrauens hierfür auch eine Vollmacht geben.
Es ist nicht notwendig, den Antrag persönlich bei uns abzugeben. Wenn Sie Ihren Antrag persönlich abgeben wollen, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin.
Weitere Informationen erhalten Sie unter den Telefonnummern:
- 0221 / 221-27819 für die Stadtbezirke Chorweiler, Innenstadt und Nippes
- 0221 / 221-21875 für die Stadtbezirke Ehrenfeld, Lindenthal und Porz
- 0221 / 221-32518 für die Stadtbezirke Kalk, Mülheim und Rodenkirchen
Gebühren
Es werden keine Gebühren erhoben.
Rechtliche Voraussetzungen
§§ 45 und 46 der Straßenverkehrsordnung
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Amt für Verkehrsmanagement
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-27172
- Telefax
- 0221 / 221-27091
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Amt für Verkehrsmanagement
- Öffnungszeiten
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Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linie 150 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S6, S11, S12, S13, S19 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)