Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Forderung zum Fälligkeitstag vollständig zu zahlen, können Sie einen Antrag auf Ratenzahlung oder Stundung an das Amt stellen, das Ihnen die ursprüngliche Zahlungsaufforderung zugesandt hat.
Zusätzliche Informationen
Da Mahnung und Vollstreckung für Sie sehr kostenintensiv werden, sollten Sie den Antrag auf Ratenzahlung oder Stundung auf jeden Fall vor Fälligkeit der Forderung stellen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Wird die Forderung bereits durch die Vollstreckungsabteilung der Stadt Köln bearbeitet, müssen Sie Ihren Antrag auf Ratenzahlung beziehungsweise Stundung unmittelbar an die Sachbearbeiterin oder den Sachbearbeiter der Vollstreckung richten.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Den Antrag auf Ratenzahlung oder Stundung müssen Sie schriftlich beim jeweiligen Amt stellen. Grundsätzlich werden für den Antrag Unterlagen zu Ihren Vermögensverhältnissen, Einkünften und Ausgaben benötigt.
Zahlung der Raten und Zinsen
Da Ratenzahlungen und Stundungen in der Regel zinspflichtig sind, teilt Ihnen das entsprechende Amt die Höhe der Zinsen mit, die Sie zahlen müssen.
Die Ratenzahlungs- und Stundungszinsen betragen 0,5 Prozent je angefangenem Monats der offenen Forderung.
Wenn Ihrem Antrag auf Ratenzahlung entsprochen wurde, sind diese Teilbeträge inklusive Zinsen zu den vereinbarten Terminen zu entrichten.
Sofern Sie der Stadtkasse Köln eine Lastschrift-Einzugermächtigung erteilt haben, werden die fälligen Beträge zu den jeweiligen Terminen von Ihrem Girokonto eingezogen.