Ein von deutschen Eltern adoptiertes Kind, das zum Zeitpunkt des Annahmevertrages noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat, erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn es sich um eine Volladoption nach § 2 des Adoptionswirkungsgesetzes vom 5. November 2001 handelt.
Vorsprache
Eine Vorsprache zur Beratung kann in der Abteilung Deutsche Staatsangehörigkeit erfolgen.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtliche Grundlagen
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Überprüfung der deutschen Staatsangehörigkeit
Dillenburger Straße 56-66
51105 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-23527
- Telefax
- 0221 / 221-22609
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Überprüfung der deutschen Staatsangehörigkeit
- Öffnungszeiten
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Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 8 Uhr bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung.
Mittwoch geschlossen!
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 sowie Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)