Ein Kind eines deutschen Vaters und einer ausländischen Mutter, die nicht miteinander verheiratet sind, erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit durch Erklärung, wenn es vor dem 1. Juli 1993 geboren ist und der Vater zum Zeitpunkt der Geburt Deutscher war. Das Kind muss sich zum Zeitpunkt der Erklärung seit mindestens drei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und darf das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Benötigte Dokumente
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Abstammungsurkunde des Kindes
Sie erhalten die Abstammungsurkunde beim Standesamt des Geburtsortes. Sollte die Geburt beim Standesamt Köln eingetragen sein, können Sie die Abstammungsurkunde auch online bestellen.
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Vaterschaftsanerkennung
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Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des Vaters
Weitere Informationen
Vorsprache
Die Vorsprache kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen, Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters sind vorzulegen.
Gebühren
Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung ist gebührenfrei.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Überprüfung der deutschen Staatsangehörigkeit
Dillenburger Straße 56-66
51105 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-23527
- Telefax
- 0221 / 221-22609
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Überprüfung der deutschen Staatsangehörigkeit
- Öffnungszeiten
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Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 8 Uhr bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung.
Mittwoch geschlossen!
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 sowie Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)