Müssen Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit nachweisen oder benötigen Sie hierfür einen Staatsangehörigkeitsausweis?

Die deutsche Staatsangehörigkeit können wir feststellen, wenn Sie nachweisen oder glaubhaft machen können, dass Sie und gegebenenfalls die Person, von der sich die Staatsangehörigkeit ableitet, seit dem 1. Januar 1950 von deutschen Stellen als deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger behandelt wurden.

Benötigte Dokumente

  • Gültiges Ausweisdokument

  • Schriftlicher Antrag

  • Geburtsurkunde

  • Eventuell Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde auch des Vaters der Person

  • Eventuell bereits vorhandene frühere Staatsangehörigkeits- oder Einbürgerungsurkunden

  • Andere deutsche Personalpapiere, in denen die deutsche Staatsangehörigkeit eingetragen ist oder die nur deutschen Staatsangehörigen erteilt wurden

    etwa Personalausweise, Reisepässe, Wehrpässe, Arbeitsbücher oder Kennkarten

  • Spätaussiedlerbescheinigungen oder Vertriebenenausweise

Sollten Sie für den Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit Personenstandsurkunden vom Standesamt Köln benötigen, besteht für Sie die Möglichkeit, die Urkunden online über den nachfolgenden Link zu bestellen.

Zum Urkundenservice des Standesamtes

Wann kann die deutsche Staatsangehörigkeit nicht bestätigt werden?

Gründe gegen eine Bestätigung der deutschen Staatsangehörigkeit liegen vor, wenn sich im Einzelfall Zweifel ergeben, zum Beispiel wegen Geburt oder Aufenthalt im Ausland einschließlich der Gebiete, deren staatsrechtliche Zugehörigkeit sich geändert hat, sowie bei ausländischer Staatsangehörigkeit von Familienangehörigen.

Weitere Informationen zur Prüfung der Staatsangehörigkeit

Staatsangehörigkeitsausweise sind urkundliche Nachweise über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie sind keine Ausweisdokumente, die der Identifizierung einer Person dienen wie zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass. Sie bestätigen, dass die Inhaberin oder der Inhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist.

Benötigt wird ein Staatsangehörigkeitsausweis immer dann, wenn bestimmte Rechtsgeschäfte an den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit gebunden sind, zum Beispiel:

  • Approbation einer Ärztin, eines Arztes, einer Apothekerin oder eines Apothekers,
  • Aufnahme in den diplomatischen Dienst,
  • Offizierslaufbahn bei der Bundeswehr,
  • Beantragung bestimmter Rentenzahlungen.

Vorsprache

Anträge auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises werden beim Amt für öffentliche Ordnung, Sachgebiet Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, entgegengenommen. Bitte erkundigen Sie sich unter der Rufnummer 0221 / 221-23527.

Gebühren

Für die Prüfung der deutschen Staatsangehörigkeit fallen Gebühren in Höhe von 25 Euro an.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Staatsangehörigkeitsprüfung
Dillenburger Straße 56-66
51105 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-0
Telefax
0221 / 221-22609
Kontakt
Öffnungszeiten

Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich.
Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren.

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 150 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)

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