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Sie haben keine deutsche Staatsangehörigkeit und möchten Sozialhilfe beantragen? Als Ausländer*in können Sie grundsätzlich soziale Leistungen erhalten. Die Rechtsgrundlage Ihres Aufenthalts und Ihr Alter sind dafür entscheidend. Danach entscheidet sich, wer für Sie zuständig ist und welche Leistungen Sie bekommen. 

Wenn Ihr Aufenthaltsort ausländerrechtlich beschränkt ist, können Sie soziale Leistungen grundsätzlich nur dort beanspruchen. Damit Sie in Köln die richtigen Ansprechpartner*innen finden, beachten Sie bitte die folgenden Erklärungen.

Personenkreis des Asylbewerberleistungsgesetzes

Das Asylbewerberleistungsgesetz gilt in der Regel für:

  • Ausländische Geflüchtete
  • Asylbewerber*innen
  • Geduldete Ausländer*innen

Wenn Sie zu diesen Gruppen gehören, dann können Sie bei der Stelle für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einen Antrag stellen.

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Ausländische erwerbsfähige Personen

Beim Jobcenter Köln können Sie Arbeitslosengeld II beantragen, wenn

  • das Asylbewerberleistungsgesetz für Sie nicht zutrifft
  • Sie erwerbsfähig sind
  • Sie noch nicht das gesetzliche Rentenalter erreicht haben
Informationen über die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Sonstige Anspruchsberechtigte

Sie gehören nicht zu den zuvor genannten ausländischen Berechtigten für soziale Leistungen?

Dann können Sie Sozialhilfe bei der für Sie zuständigen Außenstelle des Amtes für Soziales und Senioren beantragen.

Vorsprache

Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei der für Sie zuständigen Dienststelle.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtliche Voraussetzungen

- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)

- Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II)

- Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII)