Die Regelsätze in der Sozialhilfe dienen der Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhaltes. Daneben gibt es die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung.
Benötigte Dokumente
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Personalausweis oder Pass
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Kontoauszüge der letzten drei Monate
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Versicherungspolicen
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Nachweise zu Einkommen und Vermögen
Leistungen
Die Höhe des Regelsatzes richtet sich nach dem Alter der jeweiligen Personen.
Diese Regelsätze gelten ab Januar 2024:
- für Alleinstehende/Alleinerziehende: 563 Euro
- für Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften: 506 Euro
- Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII): 451 Euro
- Nicht erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern (nach SGB II): 451 Euro
- für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren: 471 Euro
- für Kinder von 6 bis 13 Jahren: 390 Euro
- für Kinder von 0 bis 5 Jahren: 357 Euro
Darüber hinaus gibt es folgende Leistungen:
- die Unterkunft und Heizung im tatsächlichen, angemessenen Umfang
- die Erstausstattung einer Wohnung
- die Erstausstattung mit Bekleidung
- mehrtägige Klassenfahrten
- Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Die Vorsprache kann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen; Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass des Vertreters sind vorzulegen.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtliche Voraussetzungen
III. und IV. Kapitel Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII)
Kontakt und Erreichbarkeit
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Chorweiler
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Ehrenfeld
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Innenstadt
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Kalk
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Lindenthal
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Mülheim
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Nippes
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Porz
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Rodenkirchen
Ähnliche Dienstleistungen
Downloads und Infos
- Antrag auf Sozialhilfe und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Merkblatt zur Beantragung von Sozialhilfe
- Mitwirkungspflichten
- Einverständniserklärung
- Anlage KI - Kinder bis 15 Jahre
- Anlage HG - Kinder ab 15 Jahre und Personen in der Haushaltsgemeinschaft
- Anlage Asyl
- Anlage BfU - Kosten für die Unterkunft
- Anlage MB - Mehrbedarfe (Schwerbehindertenausweis, Schwangerschaft, Ernährung)
- Anlage EK - Einkommen
- Anlage VM - Vermögen
- Anlage UH - Feststellung von Unterhaltsansprüchen
- Anlage R - Rente
- Mietbescheinigung oder Mietangebot