Die Regelsätze in der Sozialhilfe dienen der Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhaltes. Daneben gibt es die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung.

Benötigte Dokumente

  • Personalausweis oder Pass

  • Kontoauszüge der letzten drei Monate

  • Versicherungspolicen

  • Nachweise zu Einkommen und Vermögen

Leistungen

Die Höhe des Regelsatzes richtet sich nach dem Alter der jeweiligen Personen.

Diese Regelsätze gelten ab Januar 2024:

  • für Alleinstehende/Alleinerziehende: 563 Euro
  • für Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften: 506 Euro
  • Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII): 451 Euro
  • Nicht erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern (nach SGB II): 451 Euro
  • für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren: 471 Euro
  • für Kinder von 6 bis 13 Jahren: 390 Euro
  • für Kinder von 0 bis 5 Jahren: 357 Euro

Darüber hinaus gibt es folgende Leistungen:

  • die Unterkunft und Heizung im tatsächlichen, angemessenen Umfang
  • die Erstausstattung einer Wohnung
  • die Erstausstattung mit Bekleidung
  • mehrtägige Klassenfahrten
  • Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen

 

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Die Vorsprache kann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen; Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass des Vertreters sind vorzulegen.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtliche Voraussetzungen

III. und IV. Kapitel Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII)

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