Zu Ihrem Schwerbehindertenausweis können Sie ein Beiblatt mit einer Wertmarke beantragen. Damit können Sie im öffentlichen Nahverkehr kostenlos Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen und S-Bahnen nutzen. In anderen Zügen gilt dies nur, wenn diese Züge mit einem Fahrschein des Verkehrsverbundes benutzt werden dürfen.
Das Beiblatt zu Ihrem Ausweis erhalten Sie kostenlos als
- Hilflose Person mit dem Merkzeichen "H" oder
- Blinder mit dem Merkzeichen "BL"
Für das Beiblatt müssen Sie jährlich 91 Euro bezahlen als:
- Gehbehinderter mit dem Merkzeichen "G"
- außergewöhnlich Gehbehinderter mit dem Merkzeichen "aG" oder
- Gehörloser mit dem Merkzeichen "GL"
Wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen, dann erhalten Sie das Beiblatt kostenlos. Mit dem Merkzeichen "G" oder "GL" können Sie sich anstelle des Beiblattes auch für eine ermäßigte Kraftfahrzeugsteuer entscheiden.
Weiterführende Links
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtliche Voraussetzungen
§§ 145 - 147, Sozialgesetzbuch IX
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Schwerbehindertenstelle
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-30702 und 221-30703
- Telefax
- 0221 / 221-30744
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Schwerbehindertenstelle
- Öffnungszeiten
-
Montag, Donnerstag, Freitag, 8 bis 12:30 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch: Geschlossen
Um eine bessere Barrierefreiheit zu gewährleisten, wurde der Eingang verlegt, an den Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 sowie Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)