Die Vollstreckung nimmt die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde der Stadt Köln nach § 2 Verwaltungsvollstreckungsgesetz Nordrhein-Westfalen wahr. Der Vollstreckungsbehörde obliegt die Beitreibung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen der Stadt Köln sowie zahlreicher anderer Behörden.

Informationen rund um die Vollstreckung von Geldforderungen

Welche Leistungen werden von der Vollstreckungsbehörde erbracht? Wofür ist sie zuständig?

Die Vollstreckung umfasst die Pfändung

  • beweglicher Sachen einschließlich Kraftfahrzeuge,
  • von Einkommen beim Arbeitgeber,
  • von Zahlungsansprüchen aus Konten bei Geldinstituten sowie von
  • anderen verwertbaren Rechten

zur Beitreibung der oben genannten Geldforderungen.

Die Vollstreckung im Außendienst wird im Stadtgebiet von Köln durch eigene Vollziehungsbeamtinnen und -beamte durchgeführt.

Für die Vollstreckung hat die oder der Zahlungspflichtige Pfändungsgebühren und sonstige Kosten der Vollstreckung zu entrichten, die ohne gesonderten Bescheid zwangsweise beigetrieben werden können.

Zur Abwehr der Pfändung oder Vollstreckung werden Zahlungen entgegengenommen.

Vollstreckungsmaßnahmen in den Grundbesitz (Zwangsversteigerung, Zwangssicherungshypothek, Zwangsverwaltung) werden auf Antrag der Vollstreckungsbehörde durch das für das Grundstück zuständige Vollstreckungsgericht (Amtsgericht) durchgeführt. Auskünfte über Zwangsversteigerungstermine erhalten Sie bei dem örtlichen Amtsgericht.

Soweit die Forderungen vor Ort außerhalb Kölns beigetrieben werden sollen, wird in der Regel das örtlich zuständige Vollstreckungsorgan im Auftrag der Stadt Köln tätig (für andere Kommunen, Gerichtsvollzieherinnen, Gerichtsvollzieher und andere).

Die eidesstattliche Versicherung wird erforderlichenfalls durch die Vollstreckungsbehörde selbst oder durch die Gerichtsvollzieherin oder den Gerichtsvollzieher auf Antrag der Stadt Köln abgenommen.

Die Stadt Köln vollstreckt nicht nur Forderungen der Stadt Köln, sondern auch diejenigen bestimmter anderer Behörden (zum Beispiel anderer Städte und Gemeinden, ARD ZDF Deutschlandradio, Kammern, Innungen, Betriebskrankenkassen und andere). Näheres siehe unter dem Stichwort Vollstreckungsamtshilfe.

Nicht zuständig ist die Vollstreckungsbehörde beim Kassen- und Steueramt unter anderem für privatrechtliche Forderungen der Stadt Köln sowie Forderungen der Kölner Verkehrs-Betriebe AG oder der GEW RheinEnergie AG. Näheres siehe auch unter dem Stichwort Gerichtsvollzieher / Finanzamt: Vollstreckung.

Vollstreckungsamtshilfe

Wie kann ich eine Vollstreckungsforderung bezahlen?

Bitte überweisen Sie die Forderung nur unter Angabe des Zeichens, welches in der Zahlungaufforderung angegeben wurde auf das Konto der Stadtkasse Köln,

  • Kontonummer: 28 13 29 59
  • Bankleitzahl: 370 501 98
  • IBAN: DE85 3705 0198 0028 1329 59
  • BIC: COLSDE33XXX

bei der Sparkasse KölnBonn.

Eine kurze Nachricht an die Vollstreckungsbehörde ist zudem hilfreich, um Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden. Wenden Sie sich hierzu bitte an die im Schreiben genannten Kontaktperson.

Außerdem können Sie bei uns im Haus die Forderung direkt bar bezahlen.

Sofern die Vollstreckungsbehörde Ihnen dies ausdrücklich mitgeteilt hat, kann auch bei ihm direkt an einem bestimmten Vorsprachetermin gezahlt werden.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich eine Zahlungsaufforderung erhalte oder eine Frage zum Vollstreckungsverfahren habe? 

Wenden Sie sich bitte unmittelbar an die in dem Schreiben angegebene Kontaktperson. In der Regel ist diese auch über Mobiltelefon erreichbar. Sollte Ihnen die zuständige Person nicht bekannt sein, erhalten Sie unter der Rufnummer 0221 / 221-21564 eine Auskunft.

Termine können wir Ihnen derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung per Telefon unter 0221/221 21564 oder E-Mail (vollstreckung@stadt-koeln.de) anbieten.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Vollstreckung
Venloer Straße 151-153
50672 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-21564
Telefax
0221 / 221-21540
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, 9 bis 15 Uhr
Dienstag, 9 bis 15 Uhr
Mittwoch, 9 bis 15 Uhr
Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Piusstraße)
Stadtbahn-Linie 5 (Haltestelle Hans-Böckler-Platz)
Regionalbahn-Linien RE 22, RB 24, RB 26, RB 48 (Haltestelle Köln West)

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