Hierbei wird ermittelt, welchen Weg Zahlungen von uns beziehungsweise an uns genommen haben.
Benötigte Dokumente
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Angaben über die Betragshöhe
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Tag der Überweisung
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Empfänger-Girokonto
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Zwölf-stelliges Kassenzeichen der Stadtkasse Köln
Bei Zahlungen, die Sie von uns erwarten, gilt:
Auszahlungen werden von uns nur vorgenommen, wenn eine schriftliche Anordnung der für Sie zuständigen Dienststelle vorliegt.
Liegt eine solche Anordnung vor, veranlasst die Stadtkasse unverzüglich die Überweisung auf Ihr Girokonto. Sofern Sie keine Gutschrift feststellen können, klären Sie bitte zunächst mit der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter der zuständigen Dienststelle, ob beziehungsweise wann die entsprechende Anweisung erteilt wurde. Mit diesen Informationen wenden Sie sich bitte zur weiteren Nachforschung an die Stadtkasse.
Die Zahlung von Erstattungen veranlassen wir, ohne dass es einer besonderen Anordnung bedarf. Erstattungen können aufgrund von Überzahlungen notwendig werden, zum Beispiel rückwirkende Ermäßigung bereits gezahlter Forderungen und Doppelzahlungen.
Nehmen Sie nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teil, teilen Sie bitte der Stadtkasse Ihre Bankverbindung mit.
Bei Zahlungen, die Sie an uns leisten müssen gilt:
Bitte geben Sie bei jeder Überweisung das richtige Kassenzeichen und Girokonto an, damit eine richtige Zuordnung Ihrer Zahlungen möglich ist.
Können wir den Eingang einer von Ihnen geleisteten Zahlung nicht feststellen, prüfen Sie bitte als erstes, ob Ihre Bank den angewiesenen Betrag kurze Zeit später Ihrem Girokonto wieder gutgeschrieben hat.
Falls dies nicht geschehen ist, überprüfen Sie bitte nochmals die bei Ihrer Überweisung angegebene Bankverbindung und den Verwendungszweck.
Fehlt das Kassenzeichen, oder enthält es nicht die notwendigen zwölf Stellen, konnte die Stadtkasse möglicherweise Ihre Überweisung nicht ordnungsgemäß zuordnen. Sprechen Sie bitte in diesem Fall mit Ihrer Buchhalterin oder Ihrem Buchhalter bei der Stadtkasse.
Sollten wir den Eingang Ihrer Überweisung auch danach nicht feststellen können, beauftragen Sie bitte Ihr Kreditinstitut, die Überweisungsempfängerin oder den Überweisungsempfänger festzustellen. Falls die Stadtkasse die Empfängerin ist, erhält sie über das von Ihnen beauftragte Kreditinstitut eine Mitteilung über den Tag der Überweisung und die Angaben zum Verwendungszweck.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf die Vorteile des Lastschrifteinzugsverfahren hin. Wenn Sie regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, wie zum Beispiel Mieten, Kindergartenbeiträge und so weiter zu begleichen haben, erteilen Sie einfach eine Einzugsermächtigung. Ganz egal, ob wir den Betrag rechtzeitig oder verspätet einziehen – die Forderung gilt als rechtzeitig bezahlt. Auch bei einer verspäteten Buchung brauchen Sie keinen Säumniszuschlag zu zahlen.
Wie können Sie am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen? Kein Problem! Nutzen Sie unseren Downloadservice oben, anschließend die Einzugsermächtigung ausfüllen, zwölf-stelliges Kassenzeichen nicht vergessen, unterschreiben und an die Stadtkasse Köln senden.
Vorsprache
Natürlich können Sie zur Klärung Ihrer Zahlung bei der Stadtkasse persönlich vorsprechen. Sie können sich auch von einer bevollmächtigten Person vertreten lassen. Die Vertreterin oder der Vertreter muss eine schriftliche Vollmacht mitbringen und Personalausweis oder Pass mitbringen. Ist die Vollmacht nicht öffentlich beglaubigt, so muss zusätzlich Ihr eigener Personalausweis oder Pass bei der Vorsprache vorgelegt werden.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Stadtkasse
Athener Ring 4
50765 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-0
- Telefax
- 0221 / 221-21530
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Stadtkasse
- Öffnungszeiten
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Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
Anfahrt
Stadtbahn-Linie 15 (Haltestelle Chorweiler)
Bus-Linien 120, 121, 122, 125, 126 und 181 (Haltestelle Chorweiler)
S-Bahn-Linie S 11 (Haltestelle Chorweiler)